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Dienstverhinderung
Eine Dienstverhinderung liegt dann vor, wenn Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer aus ganz bestimmten, spezifischen persönlichen Gründen an der Leistung ihrer Dienste für verhältnismäßig kurze Zeit verhindert sind.
Letzte Aktualisierung: 12. Mai 2026
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion