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Entgeltfortzahlung
Bei Krankheit oder einem Arbeitsunfall einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers hat diese/dieser Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Diese gebührt bei Krankheit grundsätzlich sechs Wochen und bei einem Arbeitsunfall acht Wochen, wenn sie nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet wurde.
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion