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Lohnzettel

Am Ende des Jahres hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Lohnzettel für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auszustellen, die sämtliche Lohnzahlungen des vergangenen Kalenderjahres aufweisen.

Hinweis

Das Übermitteln der Jahreslohnzettel an das zuständige Betriebsfinanzamt hat grundsätzlich elektronisch (Formular L16) zu erfolgen.

Weiterführende Links

Betriebsfinanzamt ( BMF)

Formulare

Formular L16

Letzte Aktualisierung: 11. Juni 2026

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion