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Nächtigungsgelder

Bei Dienstreisen im In- und Ausland steht Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern für die Übernachtung ein Ersatz der Kosten zu. Bei Nachweis der Nächtigungskosten und der Kosten des Frühstücks ersetzt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber die gesamten Kosten, ohne Nachweis steht ein Pauschalbetrag von 17 Euro zu.

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Inlandsdienstreise

Letzte Aktualisierung: 16. Juni 2026

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion