Beendigung einer Gesellschaft
Eine Betriebsauflösung ist mit bestimmten Pflichten verbunden. Dem Finanzamt ist eine Anzeige zu erstatten, die Gewerbeberechtigung muss zurückgelegt oder ruhend gemeldet werden, eine Firmenbuchlöschung muss erfolgen, der Sozialversicherung muss Anzeige erstattet werden und etwaige Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer müssen abgemeldet werden.
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
Letzte Aktualisierung: 30. März 2022
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion