Online-Verfahren
- E-Government-Anwendungen über Single-Sign-On im USP
- E-Government-Anwendungen ohne Single-Sign-On
- E-Government-Anwendungen – Weitere Informationen
Folgende Anwendungen sind in das USP eingebunden und können nach Anmeldung im USP direkt aufgerufen werden (Kundmachung gemäß § 4 Abs 1 Unternehmensserviceportalgesetz – USPG):
E-Government-Anwendungen über Single-Sign-On im USP
E-Government-Anwendungen des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Bei der "elektronischen Gründung", kurz "eGründung", werden sämtliche Wege online erledigt. Es ist daher nicht mehr notwendig, die verschiedenen in den Gründungsprozess eingebundenen Stellen zu kontaktieren bzw. zu besuchen.
Nähere Informationen zur eGründung für Einzelunternehmen finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.
Zuständige Stelle
BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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Mit der elektronischen Standortverlegung kann die Verlegung des Unternehmensstandortes einfach, schnell und kostenfrei online abgewickelt werden. Derzeit ist dieses Angebot für Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintragung verfügbar.
Nähere Informationen zur elektronischen Standortverlegung finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.
Zuständige Stelle
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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Mein Postkorb ist das elektronische Postfach für digitale Behördenschreiben für Unternehmen und ermöglicht neben der Abholung von Nachrichten auch die Registrierung zur elektronischen Zustellung und die Verwaltung der Unternehmens-Profildaten. Für die Nutzung dieses Online-Verfahrens ist die Rolle "Postbevollmächtigter" notwendig.
Nähere Informationen zum Thema "Elektronisches Postfach − Mein Postkorb" finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.
Zuständige Stelle
BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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E-Government-Anwendungen des Bundesministeriums für Finanzen
E-RECHNUNG.GV.AT ermöglicht das Versenden von elektronischen Rechnungen und Rechnungsbestätigungen an die öffentliche Verwaltung auf einen Klick und zwar über eine Online-Anwendung oder mittels Webservice.
Zuständige Stelle
Bundesministerium für Finanzen
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Alle Unternehmerinnen/Unternehmer mit Firmensitz in Österreich können sich für FinanzOnline bei jedem Finanzamt anmelden.
Zuständige Stelle
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Das Projekt Kontrollsystem Automatenglückspiel, Teil des neu zu entwickelnden zentralen, technischen IT-Systems "Glücksspieladministrationssystem GLAS", stellt ein IT-System zur Verwaltung von Bewilligungen für Glückspielautomaten für die Erlaubnisländer und die dortigen Bewilligungsinhaberinnen/Bewilligungsinhaber zur Verfügung.
Zuständige Stelle
Bundesministerium für Finanzen
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Das "Register der wirtschaftlichen Eigentümer" enthält die Daten über die wirtschaftlichen Eigentümerinnen/wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts für die Zwecke der Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
Meldepflichtig an das Register sind die im Firmenbuch eingetragenen Personen und Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen, die im Vereinsregister eingetragenen Vereine und gemeinnützige Stiftungen und Fonds sowie Trusts und trustähnliche Vereinbarungen. Nicht meldepflichtig sind protokollierte Einzelunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Agrargemeinschaften.
Nähere Informationen zum Thema "Register der wirtschaftlichen Eigentümer" finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.
Zuständige Stelle
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Die Transparenzdatenbank ist die interne Portalverbund-Applikation für Behörden (definierende, leistende und abfrageberechtigte Stellen gem. TDBG 2012) zur Pflege von Leistungsangeboten und Leistungsdaten. Da auch private Unternehmen mit Funktionen der Stellen nach TDBG beliehen sein können, ist für diese ein Zugang zur Transparenzdatenbank über das USP zweckmäßig.
Die Transparenzdatenbank steht sowohl als Online-Anwendung als auch als Webservice zur Verfügung.
Zuständige Stelle
Bundesministerium für Finanzen
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Das Transparenzportal ist ein Informationsservice der öffentlichen Hand, das Ihnen einfach und unbürokratisch einen allgemeinen Überblick über zur Verfügung stehende Leistungen/Förderungen verschafft. Darüber hinaus können Sie über das Transparenzportal Ihre eigenen erhaltenen Leistungen/Förderungen abfragen.
Zuständige Stelle
Bundesministerium für Finanzen
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Die VerbrauchsteuerInternetPlattform (VIP) bündelt den Zugriff auf die Verbrauchsteuer-Verfahren des Zolls. Die elektronische Verbrauchsteuer-Anmeldung (EVA) ermöglicht die Anmeldung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (Alkohol, Bier, Tabakwaren, Energieerzeugnisse (Mineralöl) und Zwischenerzeugnisse). Das EMCS ("Excise Movement and Control System") dient der Überwachung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung zwischen den Mitgliedstaaten. Das "Altlastenbeitrag Informationssystem Zoll" (AbisZ) ergänzt die bisher schriftliche Abgabe der Altlastenbeitragsanmeldung durch eine elektronische Übermittlung der Daten durch die Wirtschaftsbeteiligten via Internet.
Zuständige Stelle
Bundesministerium für Finanzen
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E-Government-Anwendungen sonstiger Bundesministerien
Das Elektronische Datenmanagement - Umwelt des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (EDM) ist ein integrales E-Government-System, mit dem Unternehmen und Behörden Melde- und Berichtspflichten sowie ausgewählte Verwaltungsverfahren im Umweltbereich elektronisch abwickeln.
Zuständige Stelle
BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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Das Bundesministerium für Justiz führt automationsunterstützt ein Lobbying- und Interessenvertretungsregister, in das
- Lobbying-Unternehmen sowie deren Aufgabenbereiche,
- Unternehmen, die Unternehmenslobbyistinnen/Unternehmenslobbyisten beschäftigen, sowie
- Selbstverwaltungskörper und
- Interessenverbände
einzutragen sind. Registrierungspflichtige können über USP.gv.at die nach dem Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz (LobbyG), BGBl I Nr. 64/2012 idgF, einzutragenden Daten online an das Bundesministerium für Justiz übermitteln. Das Register ist in wesentlichen Teilen unter www.lobbyreg.justiz.gv.at öffentlich einsehbar.
Zuständige Stelle
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E-Government-Anwendungen des Dachverbands der Sozialversicherungsträger
ELDA ist der elektronische Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern. Mit ELDA Online werden von der Meldungserfassung bis zum Meldeprotokoll alle Schritte im Internet abgewickelt. Alle Dienstgebermeldungen können online erfasst und versendet werden (Online-Erfassungsprogramm für Dienstgeberinnen/Dienstgeber). Weiters ist es möglich, gesendete Meldungen zu kontrollieren und gegebenenfalls nachträglich Meldebestätigungen zu erzeugen. Durch ELDA Online ist die Installation eines Programmes hinfällig.
Zuständige Stelle
Dachverband der Sozialversicherungsträger
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Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern (ELDA Online)
Das Programm CWV (Chronische Wundversorgung) ist ein elektronisches Bestellservice für die chronische Wundversorgung "Steirischen Wundkoffer" im Rahmen der medizinischen Hauskrankenpflege sowie der medizinischen Wundversorgung in Pflegeheimen.
Mit dem Programm CWV werden
- von der Produktanforderung durch WundmangerInnen,
- über den Zustellungsauftrag an die entsprechenden Lieferfirmen,
- bis hin zur patientenbezogenen Abrechnung mit dem Sozialversicherungsträger
alle Schritte elektronisch abgewickelt. Jede Produktanforderung wird bei Übermittlung automatisch auf gültigen tagesaktuellen Versicherungsanspruch, bewilligungsfreie Mengen sowie Versorgungsüberschneidungen überprüft. Des Weiteren werden alle gesendeten Produktanforderungen inklusive hochgeladener Dateien sowie die ärztliche Beurteilung (Bewilligung/Ablehnungen) durch den Sozialversicherungsträger dokumentiert und archiviert. Für die Nutzung CWV ist die Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP) erforderlich.
Zuständige Stelle
Dachverband der Sozialversicherungsträger
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Elektronischer Datenaustausch mit der Österreichischen Gesundheitskasse (Chronische Wundversorgung)
Die Schwangerenberatung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes ist eine wichtige Maßnahme für werdende Mütter. Um die Qualität dieser Beratung zu beobachten und laufend zu verbessern, ist es notwendig, entsprechende Daten über diese Gesundheitsleistung zu erhalten. Dazu wurde ein Fragebogen ausgearbeitet. Diesen füllt die Vertragshebamme bzw. die Wahlhebamme bei der Beratung mit der Schwangeren aus und ergänzt den Fragebogen nach der Beratung um weitere Antworten.
Zuständige Stelle
Dachverband der Sozialversicherungsträger
Online-Verfahren
Diese Applikation ermöglicht die Bestellung von Artikeln für den Ordinationsbedarf.
Zuständige Stelle
Dachverband der Sozialversicherungsträger
Online-Verfahren
Die LEA Suche dient Versicherten und Vertragspartnerinnen/Vertragspartnern zur Suche von Leistungserbringerinnen/Leistungserbringern mit bestimmten Kriterien.
Zuständige Stelle
Dachverband der Sozialversicherungsträger
Online-Verfahren
Im Zuge der Meldung von Dienstgeber-Informationen an die Sozialversicherung ist es wichtig, auch die Rückmeldungen aus der Sozialversicherung an die Dienstgeber-Organisationen auf elektronischem Weg transportieren zu können. Dazu ist eine eindeutige Zuordnung zwischen den Sachverhalten der Sozialversicherung und der zugehörigen Dienstgeber-Organisation notwendig.
Diese Zuordnung kann mit Hilfe der SV-Clearingsystem Zuordnungsanwendung durch die Dienstgeberin/den Dienstgeber, ihre/seine Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter oder von ihr/ihm beauftragte Personen vorgenommen werden.
Nähere Informationen zur SV-Clearingsystem Zuordnungsanwendung finden sich auf USP.gv.at bzw. auf den Seiten der Österreichischen Sozialversicherung.
Zuständige Stelle
Dachverband der Sozialversicherungsträger
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Ermöglicht steuerlichen Vertreterinnen/steuerlichen Vertretern von SVS-Versicherten den Zugriff auf Beitragsvorschreibungen, Jahres- und Saldenübersichten sowie Informationen zu den Beitragsgrundlagen. Derzeit können diese Informationen nur für Gewerbetreibende, Neue Selbständige und Freiberuflerinnen/Freiberufler abgefragt werden.
Der Login zum Verfahren ist nur mit möglich Handy-Signatur oder lokaler Bürgerkartenumgebung möglich.
Zuständige Stelle
Dachverband der Sozialversicherungsträger
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VPA Online ist ein kostenloses Service der Sozialversicherung für Vertragspartnerinnen/Vertragspartner, um den sicheren elektronischen Datenaustausch mittels Bürgerkarte zu ermöglichen und auch jenen Vertragspartnerinnen/Vertragspartnern die elektronische Übermittlung der Abrechnung zugänglich zu machen, bei denen sich der Einsatz einer kommerziellen Softwarelösung wirtschaftlich nicht rentiert.
Zuständige Stelle
Dachverband der Sozialversicherungsträger
Online-Verfahren
Im Projekt WEBEKU erfolgte die Umsetzung der online Kontoinformation. Kundinnen/Kunden erhalten eine aktuelle Sicht auf die Beitragskonten bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) sowie der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB).
Unternehmen, die der "AuftraggeberInnenhaftung" unterliegen, können zusätzlich ihr Auftragnehmerkonto einsehen.
Durch die Schaffung eines sicheren Kommunikationskanals können personenbezogene Daten mit Hilfe von elektronischen Anträgen (z.B. Guthabenauszahlung, Umbuchung, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Erteilung bzw. Änderung SEPA-Lastschrift, Vollmachtshinterlegung) an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden.
Ebenfalls können Erst- und Wiederaufnahmeanträge in die Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen bzw.AGH-Guthabenauszahlungsanträge an das "Dienstleistungszentrum für die AuftraggeberInnenhaftung" gestellt werden.
Weiters wurde die Abfrage des Beschäftigtenstandes bzw. Versicherungsnummern von Dienstnehmerinnen/Dienstnehmern umgesetzt.
Ab 1. Juli 2018 werden auch Rückmeldungen aus dem SV-Clearingsystem angezeigt.
Seit 1. Jänner 2019 können auch Detailinformationen zur verbuchten monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung angezeigt bzw.exportiert werden, z.B. mBGM(-Paket) Status, Referenzwert etc.
Zuständige Stelle
Dachverband der Sozialversicherungsträger
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WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU)
E-Government-Anwendungen von EU-Institutionen
Das Service "Portal für EU-Unternehmen − Verwaltungssystem für Zollentscheidungen" ermöglicht Wirtschaftsbeteiligten im Rahmen des Unionszollkodex (UZK) elektronisch Anträge auf zollrechtliche Entscheidungen oder Bewilligungen an die zuständige Zollbehörde zu kommunizieren.
Zuständige Stelle
Zum Online-Verfahren
Portal für EU-Unternehmen − Verwaltungssystem für Zollentscheidungen
E-Government-Anwendungen sonstiger Stellen (bundesweit)
Dieses Verfahren ermöglicht das Durchführen von Meldungen gemäß Milchmeldeverordnung.
Zuständige Stelle
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Dieses Verfahren ermöglicht das Durchführen von Meldungen an die Rinderdatenbank gemäß Rinderkennzeichnungs-Verordnung.
Zuständige Stelle
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Durch die Einführung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (BGBl I Nr. 72/2014 – kurz EEffG) sind für Unternehmen Verpflichtungen zur Umsetzung der Richtlinie 2012/27/EG über Energieeffizienz und die damit in enger Verbindung stehenden Forcierung von Energieeffizienzmaßnahmen entstanden. Um diesen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen zu können, wurde eine elektronische Plattform für die Meldung der Verpflichtungen sowie zu deren Erfüllung eingerichtet. Diese elektronische Plattform trägt den Namen "Anwendung zum Energieeffizienzgesetz".
Die Anwendung steht für Unternehmen (inkl. Energiedienstleisterinnen/Energiedienstleister) über das Unternehmensserviceportal (USP) zur Verfügung. Unternehmen können ihre Stammdaten (Anzahl der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, Umsatz, Bilanzsumme, Energieabsatz etc.) angeben bzw. ändern und Energieaudits melden. Ebenso ist die Registrierung für Energiedienstleisterinnen/Energiedienstleister und die Meldung von Energieeffizienzmaßnahmen möglich.
Nähere Informationen finden sich im Handbuch zur Anwendung zum Energieeffizienzgesetz sowie auf den Seiten der Monitoringstelle Energieeffizienz.
Zuständige Stelle
Österreichische Energieagentur (Monitoringstelle Energieeffizienz)
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Der aws Fördermanager ist eine Web-Applikation, in der die Kundinnen/Kunden und Kooperationspartnerinnen/Kooperationspartner der aws Förderanträge und Dokumente elektronisch einbringen sowie den Antragsstatus und die Verträge einsehen können.
Zuständige Stelle
Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH
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BAES eServices ist eine Plattform, mit der Unternehmen und Behörden Melde- und Berichtspflichten sowie ausgewählte Verwaltungsverfahren im Ernährungssicherungsbereich elektronisch abwickeln.
Zuständige Stelle
Bundesamt für Ernährungssicherheit
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Das Sozialministeriumservice (Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen) fördert Unternehmen (Projektträger) um verschiedene Angebote im Rahmen von Projekten durchzuführen (z.B. Jugendcoaching, Arbeitsassistenz, Jobcoaching). Das Ziel dieser Projekte ist die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen und Jugendlichen mit Benachteiligung. Die laufende Kooperation zwischen den Projektträgern und dem Sozialministeriumservice erfolgt über die Applikationen "Projektförderungen" und "Monitoring Berufliche Integration".
- Projektförderungen
Das Sozialministeriumservice (Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen) finanziert Unternehmen (Projektträger) im Rahmen von Projektförderungen. Die Projektträger setzen verschiedene Angebote zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen und Jugendlichen mit Benachteiligung um. Die Abwicklung erfordert eine enge Kooperation zwischen den Projektträgern und dem Sozialministeriumservice und erfolgt über die Applikation "Projektförderungen". - Monitoring berufliche Integration (MBI)
Das Sozialministeriumservice und die Projektträger erfassen und verwalten mittels der Applikation "Monitoring berufliche Integration" (MBI) die Teilnahmen an Förderprojekten zur Optimierung und Evaluierung der Förderangebote.
Zuständige Stelle
Zum Online-Verfahren
Onlinedienst der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK-Portal) zur elektronischen Abwicklung von Schlechtwettereingaben, Urlaubsentgelteinreichungen, Zuschlagsmeldungen und zum Abrufen von Kontoinformationen.
Zuständige Stelle
Der eCall ist das elektronische Kundenzentrum der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Über den eCall werden Projektförderungen beantragt und Projekte verwaltet. Auch die projektbezogene Kommunikation zwischen Kundinnen/Kunden und FFG wird über den eCall abgewickelt.
Zuständige Stelle
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
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Elektronisches Einreichsystem der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG eCall)
"eQuest/Web", der Webfragebogen zur Online-Meldung mittels Web-Browser, bildet (gemeinsam mit der Download-Version "e-Quest Version 2") das zentrale internetbasierte Elektronische Meldesystem der Statistik Austria. In den darin integrierten Fragebögen sorgen zahlreiche Funktionen für eine rasche und unkomplizierte Meldungserstellung. Diese reichen von automatischer Summenbildung, Eingabeprüfung, Export- und Importmöglichkeit von Daten bis hin zum Ausblenden von Fragen, die ein Unternehmen nicht betreffen. Höchste Sicherheit wird durch den Datentransfer mit gesichertem Übertragungsprotokoll gewährleistet. Dieses Meldemedium stellt damit einen wesentlichen Beitrag von Statistik Austria in Bezug auf die angestrebte Respondentenentlastung dar.
Zuständige Stelle
Zum Online-Verfahren
Die Statistik Austria ist durch das Bundesstatistikgesetz 2000 (BGBl I Nr. 163/1999, idF BGBl I Nr. 111/2010) dazu verpflichtet, statistische Einheiten (Unternehmen etc.) hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit auf Basis der ÖNACE-Klassifikation zu klassifizieren und diese Zuordnung den Einheiten schriftlich und kostenlos mitzuteilen. Dies ist die Aufgabe des Projektes "Klassifikationsmitteilung".
Zuständige Stelle
Zum Online-Verfahren
Jedes zweite Jahr hat der Rechnungshof gemäß Art 121 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz und § 14a Rechnungshofgesetz 1948 eine Einkommenserhebung bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft durchzuführen. Dabei sind je Unternehmung bzw. Einrichtung die durchschnittlichen Einkommen sowie die Pensionsleistungen von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie aller Beschäftigten zu erheben und in einem Bericht – nach Vorlage an den Nationalrat – zu veröffentlichen.
Zuständige Stelle
Zum Online-Verfahren
E-Government-Anwendungen der Bundesländer
Die AMF ist eine Webanwendung zur richtlinienkonformen Abwicklung von Förderungsansuchen der Abt. Gesellschaft und Arbeit vom Amt der Tiroler Landesregierung.
- In bestimmten Bereichen kann die Anwendung von anerkannten Bildungsträgern genutzt werden, um die für die Auszahlung von Förderungen notwendigen Nachweise elektronisch zu melden.
- Dies bedeutet für die Kursteilnehmerinnen/Kursteilnehmer eine enorme Erleichterung, da die Bestätigung der Teilnahme sowie der Bezahlung der Kurskosten direkt zwischen den Bildungsträgern und der Förderstelle erfolgen kann.
Zuständige Stelle
Zum Online-Verfahren
Mit diesem Verfahren können Sie die Beitragserklärung gemäß Burgenländischem Tourismusgesetz online durchführen. Zusätzlich können Sie bereits eingereichte Erklärungen kontrollieren.
Bei der Abgabe der Erklärung wird Ihnen automatisch anhand Ihres Umsatzes (Summe aller Einnahmen aus der beitragspflichtigen Tätigkeit des zweitvorangegangenen Jahres) der Tourismusförderungsbeitrag errechnet. Gleichzeitig können Sie auch Änderungsanträge zu Ihren Stammdaten einbringen.
Weiter Informationen dazu finden sich auf der Website des Bundeslandes Burgenland.
Zuständige Stelle
Zum Online-Verfahren
IT-Anwendung für die Unterstützung der Genehmigung von Fahrzeugen und der Genehmigung von Änderungen an Fahrzeugen in Niederösterreich und anderen Bundesländern.
Zuständige Stelle
Zum Online-Verfahren
Das Landesabgabenamt Salzburg stellt die Möglichkeit zur Verfügung, die Beitragserklärung zum Salzburger Tourismusgesetz elektronisch einzureichen.
Zuständige Stelle
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Der Wiener Reparaturbon ist ein Förderprogramm der Stadt Wien – Umweltschutz um Reparaturen attraktiver zu machen. Gefördert werden 50 Prozent der Bruttorechnungssumme bis zu einem maximalen Förderbetrag von 100 Euro. Der Förderbetrag wird sofort von den am Förderprogramm teilnehmenden Betrieben des Wiener Reparaturnetzwerkes abgezogen.
Zuständige Stelle
Online-Verfahren
Unter der Bezeichnung Wiener unabhängiges Kontrollsystem für Energieausweise (WUKSEA) führt die Stadt Wien eine Energieausweisdatenbank zur qualitätsgesicherten Registrierung von Energieausweisen für Wiener Gebäude. Gemäß § 118a der Bauordnung für Wien sind alle künftig ausgestellten Energieausweise für Wiener Gebäude in dieser Datenbank entsprechend dem Umfang der Wiener Energieausweisdatenbankverordnung zu registrieren.
Rechtsgrundlagen
Gemäß § 118a der Bauordnung für Wien und der Energieausweisdatenbankverordnung sind Energieausweise künftig an Stelle des Uploads in PDF-Form über eine elektronische Schnittstelle in der Datenbank der Stadt Wien zu erfassen und eine Registrierung zu erwirken.
- Techniknovelle 2007 als Novelle zur Bauordnung für Wien (BO) in Verbindung mit der Wiener Bautechnikverordnung (WBTV)
- Techniknovelle 2012 als Novelle zur Bauordnung für Wien (BO) in Verbindung mit der Wiener Bautechnikverordnung (WBTV)
- Bauordnungsnovelle 2014 in Verbindung mit OIB Richtlinie 6, Ausgabe 2015
- Baurechtliche Gesetze und Richtlinien
- Verordnung über die Indikatoren in der Energieausweisdatenbank (Landesgesetzblatt für Wien Nr. 23/2015 vom 22. Juni 2015)
- siehe auch Merkblätter und Erläuterungen unter www.ksb.wien.at
Datenerfassung
1. Datenerfassung im Wege einer Softwareschnittstelle (automatisiert)
Zur Nutzung einer automatisierten Erfassung (Überleitung der Daten) stellt die Stadt Wien eine Softwareschnittstelle zur Verfügung. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihre Softwarehersteller.
Um einen einzelnen Energieausweis manuell hochzuladen, nutzen Sie bitte die nachstehende Upload-Möglichkeit.
2. Datenerfassung mittels Upload einzelner Energieausweise (manuell)
Dateiupload (Auswahl eines XML-Dokuments): Energieausweis-Übermittlung
Beim Hochladen der Energieausweise über oben angeführtes Formular beachten Sie bitte Dateiformat (XML) und Struktur:
- Schnittstellenbeschreibung: WUKSEA-Schnittstellenbeschreibung . (PDF) und
- WUKSEA-Service (WSDL . +XSD . ) für Energieausweise nach OIB 6/2015
- Hinweis: Die Deaktivierung der OIB2015V3 -Schnittstelle wird zeitgleich mit der nächsten WUKSEA-Release erfolgen.
- Musterdatensatz für Einbringen via Formular: Request . (XML)
- Musterdatensatz für Einbringen via Webservice: Request . (XML) für Energieausweise nach OIB 6/2015 bzw.Request . (XML) für Energieausweise nach OIB 6/2007+2011
- Musterdatensatz: Response . (XML)
- Musterdatensatz: Response Fehler . (XML)
- WUKSEA Geoservice Schnittstellenbeschreibung . (PDF)
Info HINWEIS
Bitte das XML ohne "BOM" (Byte Order Mark) erstellen!
Info TIPP
Detaillierte Informationen zur Entwicklung der WUKSEA Versionen - relevant für Softwarehersteller . (PDF) finden sich hier.
Support
- Support im softwaretechnischen Störungsfall:
E-Mail: helpdesk@ma14.wien.gv.at
Der Helpdesk ist von Montag bis Freitag (werktags) von 7:00 bis 17:00 Uhr unter +43 1 4000 98151 erreichbar. - Support in fachlichen und technischen Fragen:
- Support in fachlichen und bautechnischen Fragen betreffend Energieausweis im Bauverfahren:
Baupolizei (MA 37), Kompetenzstelle Brandschutz (KSB)
E-Mail: wukseasupport@ma37.wien.gv.at - Support in fachlichen und bautechnischen Fragen zur umfassenden thermisch-energetischen Sanierung und zum Förderungsantrag sowie betreffend Energieausweise für Verkauf und Vermietung:
MA 25 – Gruppe Neubau und Gebäudetechnik
E-Mail: wukseasupport@ma25.wien.gv.at - Support betreffend Wiener Adressregister, Adressen und den damit verbundenen Adresscodes:
Baupolizei (MA 37), Stabstelle, Referat GWR (Gebäude- und Wohnungsregister)
E-Mail: GWR-Referat@ma37.wien.gv.at
- Support in fachlichen und bautechnischen Fragen betreffend Energieausweis im Bauverfahren:
Das USP bietet den Zugang zu diesen Anwendungen, die von den jeweiligen Institutionen (zuständige Teilnehmer gemäß § 5 Abs 2 USPG) eigenverantwortlich bereitgestellt und betrieben werden. Es werden laufend weitere Anwendungen angebunden und in dieser Liste entsprechend kundgemacht. Weitere Informationen zur Nutzung des USP finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort