Services der Verwaltung

Nutzen Sie mittels Ihres USP-Zugangs ohne weitere Anmeldung (Single-Sign-On) bequem die Online-Services der Verwaltung (Kundmachung gemäß § 4 Abs 1 Unternehmensserviceportalgesetz – USPG).

Hinweis

Um Verfahren am USP nutzen zu können, muss die USP-Administratorin/der USP-Administrator des Unternehmens zuerst einem bereits vorhandenen Benutzerkonto das für das gewünschte Verfahren zugehörige Verfahrensrecht zuweisen. Das Benutzerkonto muss personifiziert sein, andernfalls ist ein Aufruf zugeordneter Verfahren nicht möglich. Nähere Informationen bzw. eine detaillierte Schritt-für-Schritt Anleitung finden Sie hier.

Services des Unternehmensserviceportals

Die Onlineformulare sind ein Werkzeug zur schnellen Erstellung von Formularen für Unternehmen und Bürgerinnen/Bürger, damit diese Daten und Anhänge für ein behördliches Verfahren einfach elektronisch erfassen können. Die Unternehmen im Unternehmensserviceportal (USP) können über die Onlineformulare zum Beispiel eine Gründung oder eine Standortverlegung durchführen. Das Formular kann dabei automatisch mit Daten aus Registern vorbefüllt werden.

Für registrierte Benutzerinnen/Benutzer gibt es eine eigene Meldeablage, in der bisher bearbeitete oder eingebrachte Anträge gespeichert sind. Kompliziertere Verfahren mit mehreren Formularen werden in sogenannten Formularsammlungen bereit gestellt, sodass eine vollständige Bearbeitung und Einreichung unterstützt wird. Parteienvertreterinnen/Parteienvertreter können aufwendigere Anliegen auch in Vertretung durchführen.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Finanzen ( BMF)

Die elektronische Gründung, kurz: "eGründung" ist ein kostenloses Service des Unternehmensserviceportals (USP), mit dem Gründerinnen/Gründer ihr Unternehmen online gründen können.

Mit Ausnahme des Bankverfahrens kann der gesamte Gründungsprozess elektronisch am USP durchführt werden. Das USP stellt dafür alle Formulare, Fragebögen und Informationen online zur Verfügung. Es gibt auch die Möglichkeit, einzelne Schritte vor Ort bei der zuständigen Stelle zu tätigen und den Rest elektronisch am USP abzuschließen.

Derzeit wird die eGründung für die Gründung von Einzelunternehmen und Einpersonen-GmbHs angeboten. 

Nähere Informationen zur eGründung finden sich ebenfalls auf startup.usp.gv.at.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Finanzen ( BMF)

Dieses Service ist Teil der Ausschreibungssuche des USP und ermöglicht öffentlichen Auftraggeberinnen/Auftraggebern bzw. deren Dienstleistern die sogenannten "Metadaten der Kerndaten" zu Vergabeverfahren gemäß Bundesvergabegesetz auf data.gv.at zu publizieren. Außerdem können so auch Metadaten, die bereits über das USP auf data.gv.at veröffentlicht wurden, bearbeitet und wieder gelöscht werden.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Finanzen ( BMF)

Mit der elektronischen Standortverlegung kann die Verlegung des Unternehmensstandortes einfach, schnell und kostenfrei online abgewickelt werden. Hinweis: Derzeit ist dieses Angebot nur für Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintragung verfügbar.

Nähere Informationen zur elektronischen Standortverlegung finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Finanzen ( BMF)

Mein Postkorb ist das digitale Postfach für behördliche Zustellungen im Internet. Mit Mein Postkorb können sich Bürgerinnen/Bürger, Unternehmen und Behörden zur elektronischen Zustellung registrieren und ihre behördlichen Nachrichten an einem Ort abholen.

Nähere Informationen zum Thema "Elektronisches Postfach − Mein Postkorb" finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Finanzen ( BMF)

Bei "Grants4Companies" werden Vorschläge für Unternehmensförderungen angezeigt, welche aufgrund ihrer formalen Förderkriterien für das angemeldete Unternehmen relevant sind. Zur Beantragung der Förderungen wird auf die Seiten der jeweiligen Fördergeber verwiesen, welchen auch die letztendliche Entscheidung über die Bewilligung der Förderung obliegt.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Finanzen ( BMF)

Mit dem USP Vertretungsmanagement können Vollmachten elektronisch eingetragen werden, damit in weiterer Folge Verwaltungsservices im USP und auf anderen Portalen in Vertretung verwendet werden können.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Finanzen ( BMF)

Services des Bundesministeriums für Finanzen

Das Service "Controlling- und Bilanzdaten Erfassungssystem (CUBE)“ unterstützt die Meldung definierter Controlling- und Bilanzdaten durch Gesellschaften, an denen der Bund eine Beteiligung hält.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Finanzen ( BMF)

Mit e-Rechnung.gv.at können Sie einfach elektronische Rechnungen an den Bund legen. Dafür müssen Sie nur ein Formular ausfüllen, oder eine elektronische Rechnung hochladen oder ein Webservice Ihrer IT-Anwendung benutzen.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Finanzen ( BMF)

Das e-zoll.at Webservice dient dem elektronischen Datenaustausch zwischen Ihrer Zollsoftware und dem IT-System der österreichischen Zollverwaltung (e-zoll). Über dieses Service wickeln Sie Ihre elektronischen Zollanmeldungen ab.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Finanzen ( BMF)

Alle Unternehmerinnen/Unternehmer mit Firmensitz in Österreich können sich für FinanzOnline bei jedem Finanzamt anmelden.

Zuständige Stelle 

Bundesministerium für Finanzen ( BMF)

Das Kontrollsystem Automatenglückspiel stellt ein Service zur Verwaltung von Bewilligungen für Glückspielautomaten für die Erlaubnisländer und die dortigen Bewilligungsinhaberinnen/Bewilligungsinhaber zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Finanzen ( BMF)

Das nationale Emissionszertifikatehandel Informationssystem (nEIS) ermöglicht den Handelsteilnehmern (Unternehmen), sich zu registrieren, für sie relevante Daten einzusehen, selbst zu verwalten und Geschäftsfälle (z.B. Treibhausgasemissionsmeldungen) zu erstellen.

Hinweis: Im Laufe des Jahres 2023 sind weitere Ausbaustufen des Systems mit zusätzlichen Funktionalitäten geplant.

Zuständige Stelle

Amt für den nationalen Emissionszertifikate-Handel im Zollamt Österreich ( BMF).

Das Service "Portal Zoll" ermöglicht Wirtschaftsbeteiligten im Rahmen des Unionszollkodex (UZK) elektronisch Anträge auf zollrechtliche Entscheidungen oder Bewilligungen an die zuständige Zollbehörde zu kommunizieren.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Finanzen ( BMF)

Das Service "Rechnungswesen Zoll" ermöglicht den Zugriff der Wirtschaftsbeteiligten auf die Abgabenkonten und die Kontrolllisten im Rechnungswesen der Zollverwaltung.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Finanzen ( BMF)

Das "Register der wirtschaftlichen Eigentümer" enthält die Daten über die wirtschaftlichen Eigentümerinnen/wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts mit Sitz in Österreich für die Zwecke der Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

Meldepflichtig an das Register sind die im Firmenbuch eingetragenen Personen und Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen, die im Vereinsregister eingetragenen Vereine und gemeinnützige Stiftungen und Fonds sowie Trusts und trustähnliche Vereinbarungen. Nicht meldepflichtig sind protokollierte Einzelunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Agrargemeinschaften.

Nähere Informationen zum Thema "Register der wirtschaftlichen Eigentümer" finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Finanzen ( BMF)

Die Transparenzdatenbank ist ein Service für Behörden (Förderungsgeber, Abwicklungsstellen und abfrageberechtigte Stellen gem. TDBG 2012) zur Pflege von Förderungen und Leistungsdaten. Der Zugang über das USP steht nur privaten Unternehmen zu, welche im Auftrag der Behörde die Daten pflegen.

Die Transparenzdatenbank steht sowohl als Online-Service als auch als Webservice zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Finanzen ( BMF)

Das Transparenzportal ist ein Informationsservice der öffentlichen Hand, das Ihnen einfach und unbürokratisch einen allgemeinen Überblick über zur Verfügung stehende Leistungen/Förderungen verschafft. Darüber hinaus können Sie über das Transparenzportal Ihre eigenen erhaltenen Leistungen/Förderungen abfragen.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Finanzen ( BMF)

Die VerbrauchsteuerInternetPlattform (VIP) bündelt den Zugriff auf die Verbrauchsteuer-Verfahren des Zolls. Die elektronische Verbrauchsteuer-Anmeldung (EVA) ermöglicht die Anmeldung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (Alkohol, Bier, Tabakwaren, Energieerzeugnisse (Mineralöl) und Zwischenerzeugnisse). Das EMCS ("Excise Movement and Control System") dient der Überwachung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung zwischen den Mitgliedstaaten. Das "Altlastenbeitrag Informationssystem Zoll" (AbisZ) ergänzt die bisher schriftliche Abgabe der Altlastenbeitragsanmeldung durch eine elektronische Übermittlung der Daten durch die Wirtschaftsbeteiligten via Internet.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Finanzen ( BMF)

Services sonstiger Bundesministerien

Dieses Verfahren ermöglicht es Unternehmen und Vereinen, Serviceprovider für die E-ID (ID Austria) zu registrieren.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Inneres ( BMI)

Das Elektronische Datenmanagement - Umwelt des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (EDM) ist ein Service, mit dem Unternehmen und Behörden Melde- und Berichtspflichten sowie ausgewählte Verwaltungsverfahren im Umweltbereich elektronisch abwickeln.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ( BMK)

JustizOnline ist die digitale Informations- und Serviceplattform der österreichischen Justiz. Über diese Plattform können Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften elektronisch übermittelt sowie Statusinformationen zu Justizverfahren abgefragt werden. Darüber hinaus kann auch elektronisch Einsicht in gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Akten genommen werden.

Die Verwaltung von Vertretungsberechtigungen kann sowohl in der USP Administration als auch im USP Vertretungsmanagement vorgenommen werden. Darüber hinaus steht eine feingranulare Berechtigungsverwaltung in JustizOnline zur Verfügung. Diese kann nach Zuweisung der "Vollmacht für die Profil-Administration in JustizOnline" im USP Vertretungsmanagement bzw. in der USP Administration für die Abbildung komplexer Berechtigungs- und Vertretungsstrukturen in JustizOnline genutzt werden.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Justiz ( BMJ)

Das Bundesministerium für Justiz führt automationsunterstützt ein Lobbying- und Interessenvertretungsregister, in das

  • Lobbying-Unternehmen sowie deren Aufgabenbereiche,
  • Unternehmen, die Unternehmenslobbyistinnen/Unternehmenslobbyisten beschäftigen, sowie
  • Selbstverwaltungskörper und
  • Interessenverbände

einzutragen sind. Registrierungspflichtige können über USP.gv.at die nach dem Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz (LobbyG), BGBl I Nr. 64/2012 idgF, einzutragenden Daten online an das Bundesministerium für Justiz übermitteln. Das Register ist in wesentlichen Teilen unter www.lobbyreg.justiz.gv.at öffentlich einsehbar.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Justiz ( BMJ)

Das VAEV – System zur Verwaltung von Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen zum Leistungskatalog des BMSGPK – bietet eine elektronische Umsetzung des ehemaligen papiergebundenen Vorschlagsystems zur Aufnahme neuer medizinischer Einzelleistungen (MEL) in den Leistungskatalog des BMSGPK im Rahmen der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ( BMSGPK)

Das Service "Wasserdaten – Online" ist Teil des Projekts Wasserinformationssystems Austria (WISA) und wird im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) zur Verfügung gestellt. Über die im Unternehmensserviceportal (USP) angebotene zentrale Adresse ermöglicht das BML die elektronische Einbringung von Befunden zur Wasserqualität an die einzelnen Bundesländer über einen einheitlichen Zugangskanal. Die Bundesländer betreiben für den Wasserbereich jeweils eigene Wasserinformationssysteme (WIS) bei denen der eigentliche Upload der Wasserbefunde erfolgt. Mit Ausnahme von Wien sind die WIS-Anwendungen aller Bundesländer für die Übermittlung von Befunden über das USP erreichbar.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft ( BML)

Ermächtigte Waffenfachhändler können mit diesem Service direkt im Zentralen Waffenregister (ZWR) Registrierungen von Schusswaffen durchführen.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Inneres ( BMI)

Eine "Zuverlässigkeitsüberprüfung" ist die dokumentierte Überprüfung der Identität einer Person, einschließlich etwaiger Vorstrafen, als Teil der Beurteilung der persönlichen Eignung. Das Service ZÜP ermöglicht den betroffenen Unternehmen ihre Anträge auf Überprüfung beim BMK einzubringen. Die Anträge werden innerhalb der Anwendung verwaltet, bearbeitet und erledigt.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ( BMK)

Services des Dachverbands der Sozialversicherungsträger

Mit dem Service DDS-Online können pensionsauszahlende Stellen GL Pakete und GL Bestände bzw. SOPENS Bestände hochladen und für die Übermittlung an die Datendrehscheibe Dachverband (DDS) freigeben sowie Rückmeldungen der DDS runterladen.

Zuständige Stelle

Dachverband der Sozialversicherungsträger ( SV)

ELDA ist der elektronische Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern. Mit ELDA Online werden von der Meldungserfassung bis zum Meldeprotokoll alle Schritte online abgewickelt. Alle Dienstgebermeldungen können online erfasst und versendet werden (Online-Erfassungsprogramm für Dienstgeberinnen/Dienstgeber). Weiters ist es möglich, gesendete Meldungen zu kontrollieren und gegebenenfalls nachträglich Meldebestätigungen zu erzeugen. Durch ELDA Online ist die Installation eines Programmes hinfällig.

Zuständige Stelle

Österreichische Gesundheitskasse ( ÖGK)

Das Programm CWV (Chronische Wundversorgung) ist ein elektronisches Bestellservice für die chronische Wundversorgung "Steirischen Wundkoffer" im Rahmen der medizinischen Hauskrankenpflege sowie der medizinischen Wundversorgung in Pflegeheimen.  

Mit dem Programm CWV werden

  • von der Produktanforderung durch Wundmanagerinnen/Wundmanagern,
  • über den Zustellungsauftrag an die entsprechenden Lieferfirmen,
  • bis hin zur patientenbezogenen Abrechnung mit dem Sozialversicherungsträger

alle Schritte elektronisch abgewickelt. Jede Produktanforderung wird bei Übermittlung automatisch auf gültigen tagesaktuellen Versicherungsanspruch, bewilligungsfreie Mengen sowie Versorgungsüberschneidungen überprüft. Des Weiteren werden alle gesendeten Produktanforderungen inklusive hochgeladener Dateien sowie die ärztliche Beurteilung (Bewilligung/Ablehnungen) durch den Sozialversicherungsträger dokumentiert und archiviert. Für die Nutzung CWV ist die Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP) erforderlich.

Zuständige Stelle

Österreichische Gesundheitskasse ( ÖGK)

Die kostenlose Beratung Schwangerer durch Hebammen zwischen der 18. bis 22. Schwangerschaftswoche ist optionaler Bestandteil des österreichischen Eltern-Kind-Pass-Programms. Um die Qualität dieser Beratung zu beobachten und laufend zu verbessern, ist es notwendig, entsprechende Daten über diese Gesundheitsleistung zu erhalten. Dazu wurde ein Fragebogen ausgearbeitet. Diesen füllt die Vertragshebamme bzw. die Wahlhebamme bei der Beratung mit der Schwangeren aus und ergänzt den Fragebogen nach der Beratung um weitere Antworten.

Zuständige Stelle

Dachverband der Sozialversicherungsträger ( SV)

Dieses Serviceportal bietet Dienstgeberinnen/Dienstgebern, Betrieben und Organisationen einen sicheren, beidseitigen Informations- und Datenaustausch mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern.

Mit Anmeldung über das USP stehen personalisierte Angebote und sichere elektronische Meldemöglichkeiten zur Verfügung, z.B..:

  • Arbeits-/Dienstunfall melden
  • Berufskrankheit melden 
  • Antrag auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung 
  • An- und Abmeldungen zur UV-Teilversicherung 

Zuständige Stelle

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt ( AUVA)

Dieses Service ermöglicht die Bestellung von Artikeln für den Ordinationsbedarf.

Zuständige Stelle

Dachverband der Sozialversicherungsträger ( SV)

Die LEA Suche dient Versicherten und Vertragspartnerinnen/Vertragspartnern zur Suche von Leistungserbringerinnen/Leistungserbringern mit bestimmten Kriterien.

Zuständige Stelle

Dachverband der Sozialversicherungsträger ( SV)

Im Zuge der Meldung von Dienstgeber-Informationen an die Sozialversicherung ist es wichtig, auch die Rückmeldungen aus der Sozialversicherung an die Dienstgeber-Organisationen auf elektronischem Weg transportieren zu können. Dazu ist eine eindeutige Zuordnung zwischen den Sachverhalten der Sozialversicherung und der zugehörigen Dienstgeber-Organisation notwendig.

Diese Zuordnung kann mit Hilfe der SV-Clearingsystem Zuordnungsanwendung durch die Dienstgeberin/den Dienstgeber, ihre/seine Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter oder von ihr/ihm beauftragte Personen vorgenommen werden.

Nähere Informationen zur SV-Clearingsystem Zuordnungsanwendung finden sich auf USP.gv.at bzw. auf den Seiten der Österreichischen Sozialversicherung ( SV).

Zuständige Stelle

Dachverband der Sozialversicherungsträger ( SV)

Ermöglicht steuerlichen Vertreterinnen/steuerlichen Vertretern von SVS-Versicherten den Zugriff auf Beitragsvorschreibungen, Jahres- und Saldenübersichten sowie Informationen zu den Beitragsgrundlagen. Derzeit können diese Informationen nur für Gewerbetreibende, Neue Selbständige und Freiberuflerinnen/Freiberufler abgefragt werden. Der Login zum Verfahren ist nur mit ID Austria ( oesterreich.gv.at) möglich.

Zuständige Stelle

Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen ( SVS)

VPA Online ist ein kostenloses Service der Sozialversicherung für Vertragspartnerinnen/Vertragspartner, um den sicheren elektronischen Datenaustausch mittels ID Austria ( oesterreich.gv.at) zu ermöglichen und auch jenen Vertragspartnerinnen/Vertragspartnern die elektronische Übermittlung der Abrechnung zugänglich zu machen, bei denen sich der Einsatz einer kommerziellen Softwarelösung wirtschaftlich nicht rentiert.

Zuständige Stelle

Dachverband der Sozialversicherungsträger ( SV)

Die KVGV liefert Vertragspartnerinnen/Vertragspartnern Informationen über Krankenversicherungsansprüche und Angehörigenbeziehungen von Versicherten.

Zuständige Stelle

Dachverband der Sozialversicherungsträger ( SV)

Im Projekt WEBEKU erfolgte die Umsetzung der Online-Kontoinformation. Kunden erhalten eine aktuelle Sicht auf ihre Beitragskonten bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) sowie der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB - Zweig Krankenversicherung).

Unternehmen, die der AuftraggeberInnenhaftung unterliegen, können zusätzlich ihr Auftragnehmerkonto einsehen.

Durch die Schaffung eines sicheren Kommunikationskanals können personenbezogene Daten mit Hilfe von elektronischen Anträgen (z.B. Guthabenauszahlung, Umbuchung, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Erteilung bzw. Änderung SEPA-Lastschrift, Vollmachtshinterlegung) an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden.

Ebenfalls können Erst- und Wiederaufnahmeanträge in die Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen bzw. AGH-Guthabenauszahlungsanträge an das Dienstleistungszentrum für die AuftraggeberInnenhaftung gestellt werden.

Weiters wurde die Abfrage des Beschäftigtenstandes bzw. der Versicherungsnummern von Dienstnehmerinnen/Dienstnehmern umgesetzt. Rückmeldungen aus dem SV-Clearingsystem werden ebenfalls angezeigt.

Zusätzlich können auch Detailinformationen zur verbuchten monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung angezeigt bzw. exportiert werden, z.B. mBGM(-Paket) Status, Referenzwert etc.

Zuständige Stelle

Österreichische Gesundheitskasse ( ÖGK)

Services von EU-Institutionen

Das Service "Portal für EU-Unternehmen − Verwaltungssystem für Zollentscheidungen" ermöglicht Wirtschaftsbeteiligten im Rahmen des Unionszollkodex (UZK) elektronisch Anträge auf zollrechtliche Entscheidungen oder Bewilligungen an die zuständige Zollbehörde zu kommunizieren.

Zuständige Stelle 

Europäische Kommission ( EK)

Das Service "EU Trader Portal" ist ein generisches Portal der Europäischen Kommission indem spezifische Trader Portale (zollrechtliche IT-Services) einheitlich integriert und über ein und demselben Zugang erreicht werden können. Parallel zu den generischen Funktionalitäten, wie das Entwurfsmanagement oder die Verwaltung von Anhängen, können Sie hier unterschiedliche Entscheidungsarten/Bewilligungen/Zertifizierungen beantragen und verwalten. Im Unternehmensserviceportal sind bereits die spezifischen Trader Portale zu BTI, INF und REX integriert. Weitere sind in Planung.

Zuständige Stelle

Europäische Kommission ( EK)

Services sonstiger Stellen (bundesweit)

Die Energieausweisdatenbank (EADB) ist im System des Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR) als gesonderte Datenbank eingerichtet. Für die Benutzung der EADB ist es erforderlich, sich sowohl eine Rolle und ein Recht für den Zugriff auf das AGWR als auch eine Rolle und ein Recht für den Zugriff auf die EADB einrichten zu lassen. Das bedeutet, dass immer zwei Services beim Portalbetreiber beantragt werden müssen.

Zuständige Stelle

Statistik Austria

Dieses Service ermöglicht es Schlachthofbetreibern und Molkereien ihre Beitragserklärungen für den Agrarmarketingbeitrag online zu erfassen und einzumelden.

Zuständige Stelle

Agrarmarkt Austria ( AMA)

Dieses Verfahren ermöglicht es, Förderanträge für die Sektor- (Imkerei, Obst und Gemüse, Wein) und Projektmaßnahmen (Ländliche Entwicklung) im Rahmen des GSP 2023-2027 über eAMA einzureichen und zu verwalten.

Zuständige Stelle

Agrarmarkt Austria ( AMA)

Dieses Service ermöglicht eine Onlineerfassung von Lagerständen, Preise und Mengen unterschiedlicher Produktkategorien entlang der Wertschöpfungskette.

Zuständige Stelle

Agrarmarkt Austria ( AMA)

Dieses Verfahren ermöglicht das Durchführen von Meldungen gemäß Milchmeldeverordnung.

Zuständige Stelle

Agrarmarkt Austria ( AMA)

Dieses Verfahren ermöglicht das Durchführen von Meldungen an die Rinderdatenbank gemäß Rinderkennzeichnungs-Verordnung.

Zuständige Stelle

Agrarmarkt Austria ( AMA)

Dieses Service ermöglicht die Verwaltung von Einwilligungen zu vertraglich vereinbarten Datenlieferungen von der AMA an bestimmte Datenempfänger.

Zuständige Stelle

Agrarmarkt Austria ( AMA)

Die Anwendung zum Energieeffizienzgesetz steht derzeit nicht zur Verfügung.

Informationen zum Energieeffizienzgesetz 2023 bzw. zu den Übergangsregelungen vom Energieeffizienzgesetz (alt) zum Energieeffizienzgesetz 2023 finden Sie auf der Website des BMK ( BMK).

Kontakt
Bundesministerium für Klimaschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
Abteilung VI/6 Energieeffizienz und Wärme
E-Mail: vi-6@bmk.gv.at

Der aws Fördermanager ist ein Service, in dem die Kundinnen/Kunden und Kooperationspartnerinnen/Kooperationspartner der aws Förderanträge und Dokumente elektronisch einbringen sowie den Antragsstatus und die Verträge einsehen können.

Zuständige Stelle

Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH ( aws)

BAES eServices ist eine Plattform, mit der Unternehmen Melde- und Berichtspflichten sowie ausgewählte Verwaltungsverfahren mit dem BAES elektronisch abwickeln können.

Zuständige Stelle

Bundesamt für Ernährungssicherheit ( BAES)

Der geschützte Bereich unterstützt den Informationsfluss zwischen dem Ministerium, dem Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES), der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und amtlichen Stellen. Es werden alle Informationen für die Durchführung von amtlichen Tätigkeiten zur Verfügung gestellt.

Zuständige Stelle

Bundesamt für Ernährungssicherheit ( BAES)

Das Sozialministeriumservice (Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen) fördert Unternehmen (Projektträger) um verschiedene Angebote im Rahmen von Projekten durchzuführen (z.B. Jugendcoaching, Arbeitsassistenz, Jobcoaching). Das Ziel dieser Projekte ist die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen und Jugendlichen mit Benachteiligung. Die laufende Kooperation zwischen den Projektträgern und dem Sozialministeriumservice erfolgt über die Applikationen "Projektförderungen" und "Monitoring Berufliche Integration".

  • Projektförderungen
    Das Sozialministeriumservice (Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen) finanziert Unternehmen (Projektträger) im Rahmen von Projektförderungen. Die Projektträger setzen verschiedene Angebote zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen und Jugendlichen mit Benachteiligung um. Die Abwicklung erfordert eine enge Kooperation zwischen den Projektträgern und dem Sozialministeriumservice und erfolgt über die Applikation "Projektförderungen".
  • Monitoring berufliche Integration (MBI)
    Das Sozialministeriumservice und die Projektträger erfassen und verwalten mittels der Applikation "Monitoring berufliche Integration" (MBI) die Teilnahmen an Förderprojekten zur Optimierung und Evaluierung der Förderangebote.

Zuständige Stelle

Sozialministeriumservice ( BMSGPK)

Das eBUAK-Portal steht für die Übermittlung der Schlechtwettereingaben, Urlaubsentgelteinreichungen, Zuschlagsmeldungen, Zuschlagsentrichtung durch Beschäftiger/innen-Betriebe, Baustellenmeldungen und für das Abrufen Ihrer Kontoinformationen zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse ( BUAK)

Der eCall ist das elektronische Kundenzentrum der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Über den eCall werden Projektförderungen beantragt und Projekte verwaltet. Auch die projektbezogene Kommunikation zwischen Kundinnen/Kunden und FFG wird über den eCall abgewickelt.

Zuständige Stelle

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH ( FFG)

Gemäß dem Gebäude- und Wohnungsregistergesetz (GWR-Gesetz), BGBl. I Nr. 9/2004 idF BGBl. I Nr.1/2013) hat die Bundesanstalt Statistik Österreich bei Bedarf als Dienstleister der Länder und Gemeinden im Gebäude- und Wohnungsregister eine gesonderte Datenbank (Energieausweisdatenbank) für die elektronische Registrierung von Energieausweisen einzurichten. Den Ländern ist es jedoch vorbehalten, ob sie die Registrierungspflicht den Ausweisausstellern in der zentralen Energieausweisdatenbank (EADB) oder in einer Landesdatenbank auferlegen.

Achtung: Energieausweise zu Objekten in Ländern mit Landesdatenbanken können nicht direkt in der zentralen EADB registriert werden. Die Registrierung muss vorweg in der Landesdatenbank vorgenommen werden. Der in der Landesdatenbank eingebrachte Energieausweis wird in Folge von dieser in die EADB übergeleitet.

Wenn Sie bereits im USP registriert sind, überprüfen Sie bitte, ob Ihnen das Service bereits zugewiesen wurde. Wurden Sie noch nicht automatisch für das Service berechtigt, ersuchen wir um ein kurzes E-Mail mit: Firmenname, Name der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers, Adresse und Firmenbuchnummer oder UID an gwr@statistik.gv.at. Wir werden dann die Freischaltung veranlassen und informieren Sie, sobald der Zugriff über das USP möglich ist.

Die Energieausweisdatenbank (EADB) ist im System des Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR) als gesonderte Datenbank eingerichtet. Für die Benutzung der EADB ist es erforderlich, sich sowohl eine Rolle und ein Recht für den Zugriff auf das AGWR als auch eine Rolle und ein Recht für den Zugriff auf die EADB einrichten zu lassen. Das bedeutet, dass immer zwei Anwendungen beim Portalbetreiber beantragt werden müssen.

Zuständige Stelle

Statistik Austria

"eQuest-Web" ist das zentrale elektronische Meldesystem von Statistik Austria für Unternehmenserhebungen. In den darin integrierten Fragebögen sorgen Funktionen wie Eingabeprüfungen, automatische Summenbildung, Export- und Import von Daten oder das Ausblenden von Fragen, die die Respondentin/den Respondenten nicht betreffen,  für eine rasche und unkomplizierte Meldungserstellung. Das Meldemedium "eQuest-Web" bildet damit einen wesentlichen Beitrag von Statistik Austria zur Minimierung der Belastung, die den Respondentinnen/den Respondenten aus Erhebungen erwächst.

Zuständige Stelle

Statistik Austria

Die Statistik Austria ist durch das Bundesstatistikgesetz 2000 (BGBl I Nr. 163/1999, idF BGBl I Nr. 111/2010) dazu verpflichtet, statistische Einheiten (Unternehmen etc.) hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit auf Basis der ÖNACE-Klassifikation zu klassifizieren und diese Zuordnung den Einheiten schriftlich und kostenlos mitzuteilen. Dies ist die Aufgabe des Projektes "Klassifikationsmitteilung". Die Versendung der Klassifikations-Mitteilung erfolgt derzeit noch per Post. Das Unternehmen kann seine Antwort auf postalischem Wege, per Fax, Telefon, E-Mail oder elektronisch an Statistik Austria senden. Eine elektronische Rückmeldung kann derzeit auch über das Unternehmensserviceportal oder das Statistik Austria Portal erfolgen.  

In der elektronischen Applikation kann das Unternehmen zudem jederzeit seine klassifikatorische Zuordnung einsehen, ausdrucken und auch jederzeit Informationen zu den ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeiten und seinen Standorten an Statistik Austria übermitteln. Auch für nicht statistische Zwecke ist die klassifikatorische Zuordnung eines Unternehmens immer bedeutender, daher ist die Korrektheit und Aktualität der ÖNACE Zuordnung sowohl für statistische Zwecke als auch für das Unternehmen selbst von großer Bedeutung.

Zuständige Stelle

Statistik Austria

Portal der Oesterreichischen Nationalbank

Portal für alle Services der Oesterreichischen Nationalbank und der Geldservice Austria

TEST-Portal der Oesterreichischen Nationalbank

Test-Portal für alle Services der Oesterreichischen Nationalbank und der Geldservice Austria

Zuständige Stelle

Oesterreichische Nationalbank ( OeNB)

Jedes zweite Jahr hat der Rechnungshof gemäß Art 121 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz und § 14a Rechnungshofgesetz eine Einkommenserhebung bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft durchzuführen. Dabei sind je Unternehmung bzw. Einrichtung die durchschnittlichen Einkommen sowie die Pensionsleistungen von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie aller Beschäftigten zu erheben und in einem Bericht – nach Vorlage an den Nationalrat – zu veröffentlichen.

Zuständige Stelle

Rechnungshof ( RH)

Services der Bundesländer

Die AMF ist ein Service zur richtlinienkonformen Abwicklung von Förderungsansuchen der Abt. Gesellschaft und Arbeit vom Amt der Tiroler Landesregierung.

  • In bestimmten Bereichen kann das Service von anerkannten Bildungsträgern genutzt werden, um die für die Auszahlung von Förderungen notwendigen Nachweise elektronisch zu melden.
  • Dies bedeutet für die Kursteilnehmerinnen/Kursteilnehmer eine enorme Erleichterung, da die Bestätigung der Teilnahme sowie der Bezahlung der Kurskosten direkt zwischen den Bildungsträgern und der Förderstelle erfolgen kann.

Zuständige Stelle

Land Tirol

Mit diesem Service können Sie die Beitragserklärung gemäß Burgenländischem Tourismusgesetz online durchführen. Zusätzlich können Sie bereits eingereichte Erklärungen kontrollieren.

Bei der Abgabe der Erklärung wird Ihnen automatisch anhand Ihres Umsatzes (Summe aller Einnahmen aus der beitragspflichtigen Tätigkeit des zweitvorangegangenen Jahres) der Tourismusförderungsbeitrag errechnet. Gleichzeitig können Sie auch Änderungsanträge zu Ihren Stammdaten einbringen.

Weiter Informationen dazu finden sich auf der Website des Bundeslandes Burgenland.    

Zuständige Stelle

Land Burgenland

In der Burgenländischen Heizungs- und Klimaanlagendatenbank (HKADB) sind Heizungsanlagen sowie Klimaanlagen und Wärmepumpen ab einer bestimmten Nennwärmeleistung einzutragen. Prüfberechtigte erfassen diese Anlagen in der Datenbank. Behörden kontrollieren die Einhaltung der Überprüfungsintervalle und gewährleisten so eine effektive Mängelbehebung nach Vorgaben des Burgenländisches Heizungs- und Klimaanlagengesetz.

Zuständige Stelle

Land Burgenland

Zugang für Dienste des Landes Tirol

Zuständige Stelle:

Land Tirol

Service für die Unterstützung der Genehmigung von Fahrzeugen und der Genehmigung von Änderungen an Fahrzeugen in Niederösterreich und anderen Bundesländern.

Zuständige Stelle

Land Niederösterreich

Mit diesem Service können Online-Formulare an das Land Burgenland und die burgenländischen Bezirkshauptmannschaften übermittelt werden.

Beispiele:

  • Landschaftsschutzabgabe – Abgabenerklärung gemäß dem Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz (NG 1990)
  • Antrag auf Vergütung für den Verdienstentgang nach § 32 Epidemiegesetz 1950

Zuständige Stelle

Land Burgenland

Das Service imap ist ein zentrales Geoinformationssystem des Amts der Niederösterreichischen Landesregierung zur Darstellung und digitalen Erfassung von Geodaten.

Zuständige Stelle

Land Niederösterreich

Das Service Kinderbetreuung dient der zentralen Einmeldung bzw. Aktualisierung von Tagesbetreuungseinrichtungen in Niederösterreich. Zusätzlich haben Tagesbetreuungseinrichtungen in Niederösterreich die Möglichkeit, Förderungen zu beantragen.

Zuständige Stelle

Land Niederösterreich

Services des Landes Salzburg (elektronische Anträge, Tourismusabgabe, Wettunternehmen etc.)

Zuständige Stelle

Land Salzburg

Das Wiener Reparaturgutscheinprogramm bietet Menschen einen Anreiz, Gegenstände reparieren zu lassen, anstatt sie durch neue zu ersetzen.

Zuständige Stelle

Stadt Wien - Umweltschutz

Unter der Bezeichnung "Wiener unabhängiges Kontrollsystem für Energieausweise" (WUKSEA) führt die Stadt Wien eine Energieausweisdatenbank zur qualitätsgesicherten Registrierung von Energieausweisen für Wiener Gebäude.
Alle ab 23. Juni 2015 ausgestellten Energieausweise für Wiener Gebäude sind in dieser Datenbank entsprechend dem Umfang der Verordnung über die Indikatoren in der Energieausweisdatenbank (Landesgesetzblatt für Wien Nr. 23/2015 vom 22. Juni 2015) registrieren zu lassen. Gemäß Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetz (GWR-Gesetz) und § 118a Abs. 3 BO ist eine Registrierung der Energieausweis-Daten für jedes Gebäude erforderlich.
Weitere Informationen zum Service "WUKSEA" finden Sie auf der Webseite der Stadt Wien. 

Zuständige Stelle

Baupolizei ( MA 37)

Das USP bietet den Zugang zu diesen Anwendungen, die von den jeweiligen Institutionen (zuständige Teilnehmer gemäß § 5 Abs 2 USPG) eigenverantwortlich bereitgestellt und betrieben werden. Es werden laufend weitere Anwendungen angebunden und in dieser Liste entsprechend kundgemacht. Weitere Informationen zur Nutzung des USP finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Letzte Aktualisierung: 25. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen