Geltendmachung von Insolvenzforderungen aus Sicht der Gläubiger
Will eine Gläubigerin/ein Gläubiger aus der Insolvenzmasse befriedigt werden, muss sie/er die Insolvenzforderung innerhalb des Insolvenzverfahrens bei Gericht anmelden.
Fristen
Die Forderungen müssen spätestens zum Ende der Anmeldefrist angemeldet werden. Die Frist ist in der Insolvenzdatei angegeben.
Gläubigerinnen/Gläubiger können sich an folgende Stellen bzw. Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner wenden:
- das zuständige Landesgericht (→ BMJ), in Wien das Handelsgericht Wien (→ BMJ), in Graz das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz (→ BMJ)
- einen der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände
- Sanierungs- bzw. Masseverwalterinnen/Masseverwalter
Tipp
Name und Erreichbarkeit der Insolvenzverwalterin/des Insolvenzverwalters sowie nähere Informationen über die Anmeldung von Forderungen finden Sie in der Insolvenzdatei des Bundesministeriums für Justiz, und zwar beim jeweiligen Insolvenzedikt unter ergänzender Inhalt. Dort kann auch das Formular Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren abgerufen werden. Formulare können im PDF-Format auch online an die Gerichte übermittelt werden. Nähere Informationen zum Thema Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) (→ oesterreich.gv.at) finden sich auf oesterreich.gv.at.
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer wenden sich an die Geschäftsstellen der IEF-Service GmbH oder an das Landesgericht (in Wien: das Handelsgericht).
Weiterführende Links
- Bundesministerium für Justiz (→ BMJ)
- Gerichtssuche (→ BMJ)
- IEF-Service GmbH (→ IEF)
- Insolvenzdatei (→ BMJ)
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz