Gefahrgut
Aktuelle Informationen über Transport gefährlicher Güter, Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation, Schulung und Verhalten bei der Beförderung etc.
Informationen für Einsteiger
Bestimmte Stoffe oder Gegenstände werden als gefährliche Güter bezeichnet, weil sie wegen ihrer Eigenschaften beim Transport eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen, Tieren, für Sachen oder die Umwelt darstellen. Zusammen mit österreichischen Rechtsvorschriften garantieren vor allem umfangreiche zwischenstaatliche Übereinkommen die sichere Abwicklung dieser Beförderungen. Sie regeln die Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation der Gefahrgüter, die Schulung und das Verhalten des bei der Beförderung tätigen Personals, sowie Anforderungen an Fahrzeugbau und -ausrüstung. Sie legen auch fest, welche gefährlichen Güter überhaupt nicht befördert werden dürfen.
- Anerkennung als Schulungsveranstalter
- Ausnahmebewilligung Schiene, Schiffsverkehr, Luftfahrt
- Ausnahmebewilligung Straße
- Beförderungsgenehmigung
- Genehmigung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form
- Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragter)
- Zuteilung einer Kurzbezeichnung bzw. einer Identifizierungsnummer
- Informationsverpflichtung des Absenders
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie