Lkw-Fahrverbote
Für bestimmte Lkw besteht ein allgemeines Nacht-, Wochenend- und Feiertagsfahrverbot, von dem es Ausnahmen, vor allem im Sinne der Nahversorgung, gibt.
Darüber hinaus gelten zu bestimmten (Ferien-)Zeiten Fahrverbote für Lkw oder Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t sowie für Lkw mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt. Ausnahmen von diesen Verboten bestehen u.a. für Fahrten zur Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh, zur unaufschiebbaren Belieferung von Tankstellen bzw. für Fahrten des Abschleppdienstes.
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