Wasserwirtschaft

Aktuelle Informationen über Wasserwirtschaft, Nutzung von Gewässern durch Unternehmen, Wasserrechtliche Bewilligungspflichten, Gemeingebrauch, Energiegewinnung etc.

Information für Einsteiger

Nutzung von Gewässern durch Unternehmen:

  • Nutzung des Grundwassers zur Trinkwassergewinnung.
  • Nutzung des Gewässers zur Energiegewinnung: Die Wasserkraft ist der quantitativ bedeutendste erneuerbare Energieträger in Österreich.
  • Nutzung von Wasser im Rahmen eines Produktionsprozesses eines Unternehmens: Die Qualität der Abwässer, ob aus dem Siedlungsbereich, der Abfallbehandlung, der Tierproduktion, der Nahrungs- und Genussmittelproduktion, der Holzverarbeitung, der Bekleidungs- und Textilbehandlung, oder aus chemischen, metallurgischen oder mineralverarbeitenden Prozessen, muss gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Produktionsstandorte und Siedlungsgebiete müssen vor Hochwässern, Lawinen und Muren geschützt werden.
Das Wasserrechtsgesetz stellt das umfassende gesetzliche Regelwerk zur Beurteilung wasserwirtschaftlicher Situationen dar. Geregelt werden die Benutzung der Gewässer, der Schutz und die Reinhaltung der Gewässer sowie der Schutz vor den Gefahren des Wassers.

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft führt das Emissionsregister Oberflächenwasserkörper. Es ist ein elektronisches Register zur Erfassung aller wesentlichen Belastungen von Oberflächenwasserkörpern durch Emissionen von Stoffen aus Punktquellen, stoffliche Emissionen aus bewilligten Einleitungen durch Betriebe, die der Industrieemissionsrichtlinie unterliegen, und Kläranlagen ab 2000 EW60.

Für die Abgabe der Meldungen ist die Registrierung im elektronischen Register für Anlagen- und Personenstammdaten (eRAS) erforderlich, welche auf dem EDM-Portal beantragt werden muss.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft