Beschluss des Nationalrates: Budgetmaßnahmengesetz 2026

Unter wird auch im Jahr 2026 die Auszahlung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie ermöglicht.

  • Datum des Beschlusses des Nationalrates: 10. Juni 2026
  • Inkrafttreten: überwiegend 1. Juli 2026

Ziele

  • Förderung der Steuergerechtigkeit und Bekämpfung von Steuerbetrug
  • Entlastung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern sowie Verwaltungsvereinfachung
  • Vereinfachung der Preisauszeichnung bei Beherbergungsbetrieben
  • Änderung der Sanktionen bei Verstößen gegen die Preisauszeichnungsbestimmungen
  • Hintanhalten einer Überförderung bei der Abgeltung von Dienstreisen
  • Vermeidung von zusätzlichem Verwaltungsaufwand
  • Kürzung der Ausgaben für die Arbeitsvergütung der Strafgefangenen

Inhalt

  • Nachschärfungen bei der Wegzugsbesteuerung
  • Ermöglichung der steuerfreien Mitarbeiterprämie
  • Klarstellung im Zusammenhang mit der Steuerfreiheit für Feiertagsarbeitsentgelte
  • Pauschalierung von Gebühren
  • Streichung der Verpflichtung zur Auszeichnung der Standardzimmerpreiskategorien im Eingangsbereich sowie Klarstellung zur Angabe von Tourismusabgaben
  • Erhöhung der Geldbußen für Verstöße gegen die Preisauszeichnungsbestimmungen
  • Einführung eines mehrstufigen Systems bei Verhängung der Strafen
  • Entfall des erhöhten Beförderungszuschusses gemäß § 7 Abs 5 Reisegebührenvorschrift (RGV)
  • Absenkung des Jahresdeckels für Beförderungszuschüsse gemäß § 7 Abs 6 RGV
  • Neufestsetzung der gesetzlichen Basisbeträge für die Arbeitsvergütung gemäß § 52 Abs 1 Strafvollzugsgesetz (StVG)
  • Erhöhung der Schwelle für die Valorisierung der Arbeitsvergütung gemäß § 52 Abs 2 StVG

Hauptgesichtspunkte

Die Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen wird effektiver ausgestaltet, indem eine betragsabhängige, wiederkehrende Nachweispflicht eingeführt wird, deren Verletzung eine Festsetzung der Steuerschuld auslöst. Auch für vergangene Nichtfestsetzungsbeträge wird eine einmalige Nachweispflicht vorgesehen, um eine effizientere Vollziehung der Entstrickungsbesteuerung sicherzustellen. Im Zusammenhang mit der Steuerfreiheit des Feiertagsarbeitsentgelts erfolgt eine Klarstellung. Darüber hinaus wird auch im Jahr 2026 für Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber die Auszahlung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie ermöglicht.

Aufgrund der Änderungen im Bereich des Normverbrauchsabgabegesetzes im Zusammenhang mit der Berechnung und Abfuhr der Normverbrauchsabgabe (NoVA) durch eine Parteienvertreterin/einen Parteienvertreter erfolgt mit 1. Juli 2026 eine entsprechende gesetzliche Anpassung des Umsatzsteuergesetzes hinsichtlich der Fahrzeugeinzelbesteuerung.

Für die durch das Asyl- und Migrationspaket-Anpassungsgesetz (AMPAG) nunmehr gebührenpflichtigen Verfahren im Zusammenhang mit der Neuausstellung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln nach dem Asylgesetz wird eine Pauschalgebühr geschaffen.

Weitere Änderungen betreffen die Valorisierung der Arbeitsvergütung für Strafgefangene, die Abgeltung von Reisekosten sowie im Bereich des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG) die Vereinfachung der Preisauszeichnung bei Beherbergungsbetrieben, die Erhöhung der Geldbußen für Verstöße und die Einführung eines dreistufigen Systems, wonach nach dem Prinzip "Beraten statt Strafen" zunächst ein Verbesserungsauftrag zu erteilen ist. Zudem wird eine praxistaugliche Adaptierung der Verpflichtung zur einheitlichen Auszeichnung der Bezugsgrößen innerhalb einer Betriebsstätte vorgenommen.

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Letzte Aktualisierung: 10. Juni 2026

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion