Beschluss des Nationalrates: Gewerbeordnung

Die Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für vorübergehende Public-Viewing-Veranstaltungen werden zur Anpassung an internationale Sportgroßereignisse von vier auf sechs Wochen ausgeweitet.

  • Beschluss des Nationalrates: 23. April 2026
  • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Ziele

  • Anpassung der gewerberechtlichen Rahmenbedingungen an die verlängerte Dauer moderner Sportgroßveranstaltungen
  • Sicherstellung einer praktikablen und rechtssicheren Durchführung von Public-Viewing-Events über die gesamte Turnierphase inklusive Rahmenprogrammen
  • Förderung der regionalen Wertschöpfung in Gastronomie- und Veranstaltungsbetrieben

Inhalt

Änderung der Gewerbeordnung

Hauptgesichtspunkte

Im Rahmen des vorliegenden Initiativantrags wird die bestehende Regelung für vorübergehende Änderungen an Betriebsanlagen modernisiert. Nach bisheriger Rechtslage waren Änderungen an Betriebsanlagen für überregionale Veranstaltungen bis zu einer Dauer von vier Wochen von der Genehmigungspflicht ausgenommen.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass große internationale Sportturniere, wie Fußball-Weltmeisterschaften oder Europameisterschaften, aufgrund erweiterter Teilnehmerfelder und umfangreicher Fan-Programme zunehmend einen Zeitraum einnehmen, der über vier Wochen hinausgeht. Um zu verhindern, dass Gastronominnen/Gastronomen bzw. Veranstalterinnen/Veranstalter für die letzten Tage eines Turniers aufwendige Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen, wird diese Frist auf 6 Wochen ausgeweitet.

Damit wird die Genehmigungsfreiheit für den Aufbau von Leinwänden, Zusatzausstattungen und Fan-Zonen für die gesamte Turnierdauer sichergestellt, sofern keine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Personen bewirkt wird.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2026

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus