Beschluss des Nationalrates: Stromkosten-Ausgleichsgesetz

Um energieintensive Betriebe bei den anhaltend hohen Energiepreisen zu unterstützen, wird diesen Unternehmen ein Ausgleich für jene Strompreiskostenanteile in den Jahren 2025 und 2026 gewährt werden, die auf die Einpreisung von Emissionszertifikaten zurückzuführen sind (indirekte CO2-Kosten).

  • Datum des Beschlusses des Nationalrates: 16. Oktober 2025
  • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Ziel

Ausgleich der indirekten CO2-Kosten

Inhalt

Förderung der indirekten CO2-Kosten

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Infolge der anhaltend hohen Preise an den Energiemärkten wirken sich wirtschaftliche Belastungen auf Unternehmen in Bezug auf jene Kosten, die durch die Weitergabe der Kosten von Treibhausgasemissionen über die Strompreise entstehen, in einem verstärkten Ausmaß aus. Dementsprechend soll den energieintensiven Unternehmen in den Jahren 2025 und 2026 ein finanzieller Ausgleich gewährt werden können. Die Förderung ist auf Betriebe eingeschränkt, die einen Jahresstromverbrauch von mindestens einer Gigawattstunde (GWh) aufweisen und Materialien wie Metall, Stahl, Papier, Holz oder Leder verarbeiten oder herstellen. Die Förderung wird für den über 1 GWh hinausgehenden Jahresstromverbrauch gewährt. Die Höhe der Förderung soll mit 75 Prozent der indirekten CO2-Kosten begrenzt und anhand vorgegebener Ermittlungsformeln bemessen werden. Zudem sollen Unternehmen mit der Regelung motiviert werden, Effizienzsteigerungspotenziale in den Produktionsprozessen auszuschöpfen und die Möglichkeiten zum Umstieg auf erneuerbare Energieträger zu nutzen. 

Die nach dem Stromkosten-Ausgleichsgesetz (SAG) gewährten Bundesförderungen werden im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt.

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Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion