Beschluss des Nationalrates: Umsatzsteuergesetz

Der Umsatzsteuersatz wird für ausgewählte Nahrungsmittel auf 4,9 Prozent gesenkt.

  • Datum des Beschlusses des Nationalrates: 21. Mai 2026
  • Inkrafttreten: 1. Juli 2026

Ziel

Entlastung der Bürgerinnen/Bürger

Inhalt

Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 4,9 Prozent für ausgewählte Nahrungsmittel

Hauptgesichtspunkte

Im Jahr 2025 stieg die Inflation laut Statistik Austria in Österreich auf 3,6 Prozent (2,9 Prozent im Jahr 2024). Der Preisdruck nahm im vergangenen Jahr auch bei Lebensmitteln zu. Steigende Preise und wachsende Lebenshaltungskosten belasten die finanzielle Stabilität vieler Haushalte, insbesondere jene mit niedrigerem Einkommen.

Für die Lieferung von ausgewählten Nahrungsmitteln wird ab 1. Juli 2026 der Umsatzsteuersatz von derzeit 10 Prozent auf 4,9 Prozent gesenkt und somit mehr als halbiert.

Die Abgrenzung der begünstigten Nahrungsmittel erfolgt mittels Kombinierter Nomenklatur (KN), dem Warenklassifikationssystem der Europäischen Union. Der reduzierte Umsatzsteuersatz von 4,9 Prozent ist ausschließlich auf die unter die jeweilige Position bzw. Unterposition der KN der Anlage 3 zum Umsatzsteuergesetz fallenden Nahrungsmittel anwendbar.

Darunter fallen beispielsweise:

  • Milch (einschließlich laktosefreier Milch) und Milcherzeugnisse (z.B. Joghurt, Butter)
  • Eier (frisch von Hühnern)
  • Gemüse (frisch, gekühlt, gefroren)
  • Obst bzw. genießbare Früchte
  • Reis
  • Mehl und Grieß von Weizen
  • Teigwaren (weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet)
  • Brot
  • Speisesalz

Nur die Lieferung und die Einfuhr dieser ausgewählten Nahrungsmittel ist begünstigt. Restaurationsumsätze sind vom Anwendungsbereich nicht umfasst.

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Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2026

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion