Initiativantrag: Änderung der Gewerbeordnung
Es soll eine Ausweitung der Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für vorübergehende Public-Viewing-Veranstaltungen von vier auf sechs Wochen zur Anpassung an internationale Sportgroßereignisse umgesetzt werden.
- Einlagen im Nationalrat: 25. März 2026
- Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Ziele
- Anpassung der gewerberechtlichen Rahmenbedingungen an die verlängerte Dauer moderner Sportgroßveranstaltungen
- Sicherstellung einer praktikablen und rechtssicheren Durchführung von Public-Viewing-Events über die gesamte Turnierphase inklusive Rahmenprogrammen
- Förderung der regionalen Wertschöpfung in Gastronomie- und Veranstaltungsbetrieben
Inhalt
- Änderung der Gewerbeordnung
Hauptgesichtspunkte
Im Rahmen des vorliegenden Initiativantrags soll die bestehende Regelung für vorübergehende Änderungen an Betriebsanlagen modernisiert werden. Nach derzeitiger Rechtslage sind Änderungen an Betriebsanlagen für überregionale Veranstaltungen bis zu einer Dauer von vier Wochen von der Genehmigungspflicht ausgenommen.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass große internationale Sportturniere, wie Fußball-Weltmeisterschaften oder Europameisterschaften, aufgrund erweiterter Teilnehmerfelder und umfangreicher Fan-Programme zunehmend einen Zeitraum einnehmen, der über vier Wochen hinausgeht. Um zu verhindern, dass Gastronominnen/Gastronomen bzw. Veranstalterinnen/Veranstalter für die letzten Tage eines Turniers aufwendige Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen, sieht der Entwurf eine Ausweitung dieser Frist auf sechs Wochen vor.
Damit wird die Genehmigungsfreiheit für den Aufbau von Leinwänden, Zusatzausstattungen und Fan-Zonen für die gesamte Turnierdauer sichergestellt, sofern keine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Personen bewirkt wird. Dies schafft die notwendige Flexibilität für Wirtschaft und Behörden, ohne die grundlegende Systematik der Gewerbeordnung zu verändern.
Weiterführende Links
Initiativantrag (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion