Initiativantrag: Einkommensteuergesetz
Der Investitionsfreibetrag, den Unternehmen bei der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens geltend machen können, soll befristet erhöht werden.
- Einbringung im Nationalrat: 24. September 2025
- Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Hauptgesichtspunkte
Zur Stärkung der Konjunktur sollen steuerliche Investitionsanreize für Unternehmen gesetzt werden. Dabei soll auf die bereits bestehende Regelung des Investitionsfreibetrags aufgebaut und die davon erfassten Investitionen für einen befristeten Zeitraum steuerlich besonders attraktiviert werden. Vor diesem Hintergrund soll der Investitionsfreibetrag erhöht werden und für einen befristeten Zeitraum an Stelle von 10 Prozent nunmehr 20 Prozent betragen. Für Investitionen in Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung oder Herstellung dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen ist, soll der Investitionsfreibetrag befristet von 15 auf 22 Prozent angehoben werden.
Die erhöhten Prozentsätze sollen für Anschaffungs- oder Herstellungskosten zur Anwendung gelangen, soweit diese auf den Zeitraum zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Dezember 2026 entfallen. Keine Voraussetzung ist daher, dass die Anschaffung oder Herstellung erst im begünstigten Zeitraum beginnt bzw. in diesem endet. Dadurch soll eine Konjunkturbelebung für sämtliche im befristeten Zeitraum gesetzten Investitionsmaßnahmen erreicht werden. Aufgrund der nur befristeten Erhöhung der für den Investitionsfreibetrag maßgeblichen Prozentsätze soll die Regelung als Übergangsvorschrift in § 124b Einkommensteuergesetz (EStG) aufgenommen werden. Diese sieht eine Abweichung hinsichtlich des für den Investitionsfreibetrag anzuwendenden Prozentsatzes vor. Darüber hinaus sollen die sonstigen Voraussetzungen des § 11 EStG (Investitionsfreibetrag) grundsätzlich unverändert gelten.
Weiterführende Links
Initiativantrag (→ Parlamentsdirektion)
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