Handelspolitische Maßnahmen und Außenwirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen über handelspolitische Maßnahmen und Außenwirtschaftsrecht, Einfuhr- und Ausfuhrverbote, Länderembargos, Einschränkungen bei Waren ( z.B. Waffenembargos), Außenhandelsförderung etc.

Information für Einsteiger

Handelspolitische Maßnahmen

Als handelspolitische Maßnahmen bezeichnet man Maßnahmen nichttarifärer Art, die im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik durch Unionsvorschriften über den internationalen Handel getroffen worden sind (Art. 5 Z 36 UZK) oder durch nationales Recht angeordnet werden. Dazu gehören Einfuhrverbote und Ausfuhrverbote (z.B. Embargomaßnahmen gegen bestimmte Länder) sowie Pflichten zur Vorabgenehmigung bestimmter Ein- oder Ausfuhren.

Außenwirtschaftsrecht

Die Summe der handelspolitischen Maßnahmen bezeichnet der Begriff "Außenwirtschaftsrecht".

Beachten Sie bereits vor einer Geschäftsanbahnung, spätestens aber vor einer tatsächlichen Ausfuhr oder Einfuhr von Waren, die dafür geltenden Vorschriften – es können nämlich auch absolute Verbote sein – und denken Sie an die Rechtsfolgen, die bei Nichtbeachtung eintreten können (u.a. §§ 79 ff im AußWG 2011).

Nützen Sie dazu auch das Instrument der "Voranfrage" beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen