Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr – Allgemeines

Von grenzüberschreitenden Dienstleistungsbeziehungen spricht man dann, wenn Dienstleistungen im Ausland angekauft oder an das Ausland verkauft werden.

Dies betrifft Transaktionen zwischen Österreich und

  • den Mitgliedstaaten der EU,
  • den übrigen Staaten und Zollgebieten (Drittstaaten),
  • Institutionen der EU sowie Internationalen Organisationen oder diplomatischen Einrichtungen.

Der Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland wird in folgende Leistungen untergliedert:

  • Vergütung für Dienstleistungen im Rahmen der Lohnveredelung
  • Instandhaltungs- und Reparaturleistungen a.n.g.
  • Transportdienstleistungen
  • Bauleistungen
  • Versicherungsdienstleistungen
  • Finanzdienstleistungen
  • Gebühren für die Nutzung von geistigem Eigentum a.n.g.
  • Telekommunikations-, EDV- und Informationsdienstleistungen
  • Patente und Lizenzen
  • Persönliche Dienstleistungen, Kultur und Freizeit
  • Transithandel, An- und Verkäufe
  • Laufende Übertragungen
  • Kauf/Verkauf von CO2-Emissionsrechten
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria