Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr – Allgemeines
Von grenzüberschreitenden Dienstleistungsbeziehungen spricht man dann, wenn Dienstleistungen im Ausland angekauft oder an das Ausland verkauft werden.
Dies betrifft Transaktionen zwischen Österreich und
- den Mitgliedstaaten der EU,
- den übrigen Staaten und Zollgebieten (Drittstaaten),
- Institutionen der EU sowie Internationalen Organisationen oder diplomatischen Einrichtungen.
Der Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland wird in folgende Leistungen untergliedert:
- Vergütung für Dienstleistungen im Rahmen der Lohnveredelung
- Instandhaltungs- und Reparaturleistungen a.n.g.
- Transportdienstleistungen
- Bauleistungen
- Versicherungsdienstleistungen
- Finanzdienstleistungen
- Gebühren für die Nutzung von geistigem Eigentum a.n.g.
- Telekommunikations-, EDV- und Informationsdienstleistungen
- Patente und Lizenzen
- Persönliche Dienstleistungen, Kultur und Freizeit
- Transithandel, An- und Verkäufe
- Laufende Übertragungen
- Kauf/Verkauf von CO2-Emissionsrechten
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023
Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria