Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr – Meldung
Die Meldungen zum grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr sind in der Meldeverordnung ZABIL-DL 1/2022 der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) geregelt.
Maßgeblich für die Meldung ist dabei nicht der geografische Raum, in welchem Dienstleistungen stattfinden, sondern ob die Erbringerin/der Erbringer (Auftragnehmerin/Auftragnehmer) oder Bezieherin/Bezieher (Auftraggeberin/Auftraggeber) der Leistung ihren/seinen Sitz im Ausland hat bzw. eine internationale Organisation oder eine diplomatische Einrichtung (Botschaft, Konsulat) eines ausländischen Staates ist.
Beispiel
Eine österreichische Transportfirma führt Waren für einen italienischen Auftraggeber von Innsbruck nach Wien oder ein österreichischer Unternehmer beauftragt einen ungarischen Spediteur mit dem Transport von Waren von Österreich nach Polen.
Beachten Sie bitte, dass auch grenzüberschreitende Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen (z.B. von ausländischen Tochterunternehmen im Auftrag der österreichischen Mutter) zu melden sind.
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