Zollpapiere – Allgemeines

Zollpapiere werden folgendermaßen unterschieden:

  • Nach ihrem Fachgebiet
    beispielsweise für den Versand: das Carnet TIR (seit 1. Jänner 2009 auch via NCTS-TIR verpflichtend notwendig), die Versandanmeldung für das gVV/gemVV erfolgt elektronisch über das NCTS
  • Nach ihrem Anwendungsgebiet
    innerstaatliche, innergemeinschaftliche und darüber hinausgehende (internationale) Zollpapiere
  • Zollanmeldung (Einheitspapier)
    Die Zollanmeldung ist grundsätzlich in elektronischer Form abzugeben.
    Das Einheitspapier wird nur mehr in Ausnahmefällen genutzt, z.B. als Anmeldung zur Ausfuhr oder zum zollrechtlich freien Verkehr (Verzollung), wenn eine Abgabe einer Zollanmeldung elektronisch nicht möglich ist (Notfallverfahren) oder bei der Abgabe einer Zollanmeldung durch Reisende.
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen