Gesundheits- und Krankenpflegeberufe

Gesundheits- und Krankenpflegeberufe umfassen den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und die Pflegeassistenzberufe. Eine freiberufliche Ausübung der Pflegeassistenzberufe ist gesetzlich nicht vorgesehen, daher wird hier nur der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankgenpflege behandelt.

Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe

Pflegerische Kernkompetenzen

  • Gesamtverantwortung für den Pflegeprozess
  • Planung und Durchführung von Pflegeinterventionen bzw. -maßnahmen
  • Unterstützung und Förderung der Aktivitäten des täglichen Lebens
  • Beobachtung und Überwachung des Gesundheitszustandes
  • Theorie- und konzeptgeleitete Gesprächsführung und Kommunikation
  • Beratung zur Gesundheits- und Krankenpflege sowie die Organisation und Durchführung von Schulungen
  • Förderung der Gesundheitskompetenz, Gesundheitsförderung und Prävention
  • Erstellen von Pflegegutachten
  • Delegation, Subdelegation und Aufsicht entsprechend dem Komplexitäts-, Stabilitäts- und Spezialisierungsgrad der Pflegesituation
  • Anleitung und Überwachung von Unterstützungskräften sowie Anleitung, Unterweisung und begleitende Kontrolle von Personen gemäß §§ 3a bis 3d
  • Anleitung, Begleitung und Beurteilung von Auszubildenden
  • Ethisches, evidenz- und forschungsbasiertes Handeln einschließlich Wissensmanagement
  • Weiterentwicklung der beruflichen Handlungskompetenz
  • Mitwirkung an fachspezifischen Forschungsprojekten und Umsetzung von fachspezifischen Forschungsergebnissen
  • Anwendung komplementärer Pflegemethoden
  • Mitwirkung im Rahmen von Qualitäts- und Risikomanagement
  • Psychosoziale Betreuung in der Gesundheits- und Krankenpflege

Kompetenz bei Notfällen

  • Erkennen und Einschätzen von Notfällen und Setzen entsprechender Maßnahmen
  • Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen, solange und soweit eine Ärztin/ein Arzt nicht zur Verfügung steht

Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie

  • Verabreichung von Arzneimitteln, einschließlich Zytostatika und Kontrastmitteln
  • Vorbereitung und Verabreichung von Injektionen und Infusionen
  • Punktion und Blutentnahme aus den Kapillaren, dem periphervenösen Gefäßsystem, der Arterie radialis und der Arterie dorsalis pedis sowie Blutentnahme aus dem zentralvenösen Gefäßsystem bei liegendem Gefäßzugang
  • Legen und Wechsel periphervenöser Verweilkanülen, einschließlich Aufrechterhaltung deren Durchgängigkeit sowie gegebenenfalls Entfernung derselben
  • Wechsel der Dialyselösung im Rahmen der Peritonealdialyse
  • Verabreichung von Vollblut und/oder Blutbestandteilen, einschließlich der patientennahen Blutgruppenüberprüfung mittels Bedside-Tests
  • Setzen von transurethralen Kathetern zur Harnableitung, Instillation und Spülung bei beiden Geschlechtern sowie Restharnbestimmung mittels Einmalkatheter
  • Messung der Restharnmenge mittels nichtinvasiver sonographischer Methoden einschließlich der Entscheidung zur und Durchführung der Einmalkatheterisierung
  • Vorbereitung, Assistenz und Nachsorge bei endoskopischen Eingriffen
  • Assistenztätigkeiten bei der chirurgischen Wundversorgung
  • Entfernen von Drainagen, Nähten und Wundverschlussklammern sowie Anlegen und Wechsel von Verbänden und Bandagen
  • Legen und Entfernen von transnasalen und transoralen Magensonden
  • Durchführung von Klistieren, Darmeinläufen und -spülungen
  • Absaugen aus den oberen Atemwegen sowie dem Tracheostoma
  • Wechsel von suprapubischen Kathetern und perkutanen gastralen Austauschsystemen
  • Anlegen von Miedern, Orthesen und elektrisch betriebenen Bewegungsschienen bei vorgegebener Einstellung des Bewegungsausmaßes
  • Bedienung von zu- und ableitenden Systemen
  • Durchführung des Monitorings mit medizin-technischen Überwachungsgeräten einschließlich Bedienung derselben
  • Durchführung standardisierter diagnostischer Programme
  • Durchführung medizinisch-therapeutischer Interventionen (zum Beispiel Anpassung von Insulin-, Schmerz- und Antikoagulantientherapie), insbesondere nach Standard Operating Procedures (SOP)
  • Anleitung und Unterweisung von Patienten sowie Personen, denen gemäß § 50a oder § 50b ÄrzteG einzelne ärztliche Tätigkeiten übertragen wurden, nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung

Nach ärztlicher Anordnung

Verordnung von Medizinprodukten

Verordnung von Medizinprodukten in den Bereichen Nahrungsaufnahme, Inkontinenzversorgung, Mobilisations- und Gehhilfen, Verbandsmaterialien, prophylaktische Hilfsmittel und Messgeräte sowie im Bereich des Illeo-, Jejuno-, Colon- und Uro-Stomas

Kompetenzen im multiprofessionellen Versorgungsteam

Pflegerische Expertise insbesondere bei

  • Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen sowie zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit,
  • dem Aufnahme- und Entlassungsmanagement,
  • der Gesundheitsberatung,
  • der interprofessionellen Vernetzung,
  • dem Informationstransfer und Wissensmanagement,
  • der Koordination des Behandlungs- und Betreuungsprozesses einschließlich der Sicherstellung der Behandlungskontinuität,
  • der Ersteinschätzung von Spontanpatienten mittels standardisierter Triage- und Einschätzungssysteme,
  • der ethischen Entscheidungsfindung,
  • der Förderung der Gesundheitskompetenz.

Rechtsgrundlagen

§ 14 ff Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz