Gentechnik
Allgemeine Informationen
Unter Gentechnik werden Methoden zur gezielten künstlichen Veränderung der Erbinformationen verstanden. Ziel der Gentechnik ist es, die Erbinformation von Lebewesen zu entschlüsseln und sie auch über Artgrenzen hinweg zu verändern und nutzbar zu machen.
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind Organismen, deren genetisches Material mit gentechnischen Methoden so verändert worden ist, wie dies unter natürlichen Bedingungen nicht vorkommt.
Das Gentechnikgesetz (GTG) regelt das Arbeiten mit und das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen. Außerdem enthält es Bestimmungen zu Umweltaspekten bei der Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen zu therapeutischen Zwecken sowie zur Zulassung von Einrichtungen, die prädiktive genetische Analysen durchführen.
Öffentlichkeitsbeteiligung an GVO-relevanten Entscheidungsverfahren
Auf der zweiten Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention im Jahr 2005 haben sich die Vertragsstaaten darauf geeinigt, die Konvention um eine Öffentlichkeitsbeteiligung an GVO-relevanten Entscheidungsverfahren zu erweitern. Die ergänzende Regelung zur Aarhus-Konvention ("Almaty GMO Amendment") legt auch Bestimmungen für Ausnahmen von der Öffentlichkeitsbeteiligung fest und enthält Kriterien für den Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Unternehmen.
Mit der Ratifikation durch die Ukraine Anfang des Jahres 2025 ist die Regelung im ersten Halbjahr 2025 in Kraft getreten. Österreich hatte die Vertragsänderung bereits am 21. Mai 2008 ratifiziert. Es besteht jedoch kein legistischer Handlungsbedarf, da alle Änderungen bereits im GTG enthalten sind.
Österreich hat die Federführung bei der GVO-Thematik in der Aarhus Konvention übernommen. Das Umweltbundesamt leitet im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) regelmäßige Roundtable-Diskussionen zur Information der Öffentlichkeit, Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Gerichten in GVO-Fragen. Der aktuellste fand im Dezember 2023 unter dem Vorsitz des Umweltbundesamts in Genf statt. Darüber hat das Umweltbundesamt bei der 8. Vertragsparteienkonferenz der UN-ECE Aarhus-Konvention im November 2025 in Genf berichtet und das federführende Mandat für Österreich zur GVO-Thematik wurde verlängert.
Weiterführende Links
- Umweltbundesamt
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz