Schweine, Schafe und Ziegen – Beantwortungspflicht
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Tierhalterinnen/Tierhalter von Schweinen, Schafen und Ziegen müssen vom Betreiber des Veterinärinformationssystem (→ VIS) übermittelte Schreiben schriftlich beantworten.
Betroffene Unternehmen
Tierhalterinnen/Tierhalter von Schweinen, Schafen und Ziegen.
Fristen
Tierhalterinnen/Tierhalter von Schweinen, Schafen und Ziegen müssen vom Betreiber des Veterinärinformationssystem (→ VIS) übermittelte Schreiben schriftlich beantworten.
Zuständige Stelle
Zuständig für das Verfahren ist der Betreiber des VIS.
Verfahrensablauf
Der Betreiber des VIS übermittelt fallweise Schreiben an Tierhalterinnen/Tierhalter. Diese müssen von den Betriebsinhaberinnen/Betriebsinhabern oder von deren/dessen Beauftragten schriftlich beantwortet und an den Betreiber des VIS zurückgesendet werden.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben für die Beantwortung an.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) 2016/429 samt delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen
- Veterinärrechtsnovelle 2021
- § 6 Abs 6 Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung (TKZVO 2009)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz