Schweine, Schafe und Ziegen – Beantwortungspflicht

Allgemeine Informationen

Tierhalterinnen/Tierhalter von Schweinen, Schafen und Ziegen müssen vom Betreiber des Veterinärinformationssystem (→ VIS) übermittelte Schreiben schriftlich beantworten.

Betroffene Unternehmen

Tierhalterinnen/Tierhalter von Schweinen, Schafen und Ziegen.

Fristen

Tierhalterinnen/Tierhalter von Schweinen, Schafen und Ziegen müssen vom Betreiber des Veterinärinformationssystem (→ VIS) übermittelte Schreiben schriftlich beantworten.

Zuständige Stelle

Zuständig für das Verfahren ist der Betreiber des VIS.

Verfahrensablauf

Der Betreiber des VIS übermittelt fallweise Schreiben an Tierhalterinnen/Tierhalter. Diese müssen von den Betriebsinhaberinnen/Betriebsinhabern oder von deren/dessen Beauftragten schriftlich beantwortet und an den Betreiber des VIS zurückgesendet werden.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben für die Beantwortung an.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 4. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz