Bauprodukte

Bauprodukte, die nach europäischen Standards typengeprüft und produktionsüberwacht sind, können EU-weit frei in den Verkehr gebracht werden. Sind die Konformitätsnachweise einmal erbracht und wurden sie von den Behörden anerkannt, ist es nicht notwendig, sie in jedem EU-Mitgliedstaat neuerlich zu beantragen.

Dazu benötigen Bauprodukte eine verbindliche Produktbegleitinformation mit CE-Kennzeichnung, eine Konformitätserklärung und ein Konformitätszertifikat.

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft