Nährwertangaben auf vorverpackten Lebensmitteln

Allgemeine Informationen

Laut EU-Verbraucherinformationsverordnung sind verpackte Lebensmittel verpflichtend mit einer Nährwertinformation zu versehen. 

Von der Regelung ausgenommen sind unverpackte Lebensmittel, sie bedürfen keiner Nährwertinformation. Unternehmen können auf freiwilliger Basis eine Nährwertinformation für unverpackte Lebensmittel zur Verfügung stellen.

Voraussetzungen

Verpflichtende Kennzeichnung von Kalorien- und Nährwertangaben auf verpackten Lebensmitteln

Verpflichtend ist die Angabe folgender "Big Seven" in Tabellenform bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter:

  • Brennwert
  • Fett
  • gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • Zucker
  • Eiweiß
  • Salz

Ausnahmen für österreichische Klein- und Handwerksbetriebe

Die EU-Verordnung bietet Raum für Ausnahmen von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung. Es sind unter anderem Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die

  • direkt
  • in kleinen Mengen
  • durch die Herstellerin/den Hersteller an die Endverbraucherin/den Endverbraucher
  • oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an die Endverbraucherin/den Endverbraucher abgeben,

von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung ausgenommen.

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (auch genannt: EU-Verbraucherinformationsverordnung)

Letzte Aktualisierung: 13. August 2026

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz