Nährwertangaben auf vorverpackten Lebensmitteln
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Laut EU-Verbraucherinformationsverordnung sind verpackte Lebensmittel verpflichtend mit einer Nährwertinformation zu versehen.
Von der Regelung ausgenommen sind unverpackte Lebensmittel, sie bedürfen keiner Nährwertinformation. Unternehmen können auf freiwilliger Basis eine Nährwertinformation für unverpackte Lebensmittel zur Verfügung stellen.
Voraussetzungen
Verpflichtende Kennzeichnung von Kalorien- und Nährwertangaben auf verpackten Lebensmitteln
Verpflichtend ist die Angabe folgender "Big Seven" in Tabellenform bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter:
- Brennwert
- Fett
- gesättigte Fettsäuren
- Kohlenhydrate
- Zucker
- Eiweiß
- Salz
Ausnahmen für österreichische Klein- und Handwerksbetriebe
Die EU-Verordnung bietet Raum für Ausnahmen von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung. Es sind unter anderem Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die
- direkt
- in kleinen Mengen
- durch die Herstellerin/den Hersteller an die Endverbraucherin/den Endverbraucher
- oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an die Endverbraucherin/den Endverbraucher abgeben,
von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung ausgenommen.
Zusätzliche Informationen
- Informationsschreiben betreffend Ausnahmen von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung für verpackte Lebensmittel – Anhang V Z 19 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (→ BMASGPK)
- Informationen zur Lebensmittelkennzeichnung (→ BMASGPK)
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (auch genannt: EU-Verbraucherinformationsverordnung)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz