Medizinprodukte

Jedem medizinischen Produkt müssen Informationen beigefügt werden, die – unter Berücksichtigung des Ausbildungs- und Kenntnisstandes des vorgesehenen Anwenderkreises – die sichere und ordnungsgemäße Anwendung des Produkts und die Ermittlung der Herstellerin/des Herstellers möglich machen.
Für aktive Medizinprodukte, das sind Medizinprodukte, deren Betrieb von einer Stromquelle oder einer anderen Energiequelle abhängig ist, muss ein Bestandsverzeichnis geführt werden.
Um mögliche Gefahren für Patientinnen/Patienten, Anwenderinnen/Anwender und Dritte durch Medizinprodukte zu vermeiden, sind Anwenderinnen/Anwender und Betreiberinnen/Betreiber von Medizinprodukten in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Personen die für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten verantwortlich sind, verpflichtet, alle Maßnahmen und Vorsorgen zu treffen, um solche Gefahren zu erkennen und zu bewerten und den Schutz der Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten.

Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion