Rückverfolgbarkeit

Allgemeine Informationen

Unternehmerinnen/Unternehmer müssen innerhalb der jeweiligen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufe die Rückverfolgbarkeit der Produkte sicherstellen.

Diese Verpflichtung zur Dokumentation der Rückverfolgbarkeit umfasst

  • Lebensmittel,
  • Gebrauchsgegenstände,
  • kosmetische Mittel,
  • Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen und
  • sonstige verwandte Stoffe.

Betroffene Unternehmen

alle Unternehmerinnen/Unternehmer, die Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände oder kosmetische Mittel herstellen, einführen oder in Verkehr bringen

Erforderliche Unterlagen

Wareneingangs- und Warenausgangsbücher

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben für die Dokumentation an.

Rechtsgrundlagen

Experteninformation

Leitlinien zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit bei Lebensmitteln ( BMSGPK)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz