Rückverfolgbarkeit

Allgemeine Informationen

Unternehmerinnen/Unternehmer müssen innerhalb der jeweiligen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufe die Rückverfolgbarkeit der Produkte sicherstellen.

Diese Verpflichtung zur Dokumentation der Rückverfolgbarkeit umfasst:

  • Lebensmittel
  • Gebrauchsgegenstände
  • Kosmetische Mittel
  • Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen
  • Sonstige verwandte Stoffe

Betroffene Unternehmen

Alle Unternehmerinnen/Unternehmer, die Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände oder kosmetische Mittel herstellen, einführen oder in Verkehr bringen.

Erforderliche Unterlagen

Wareneingangs- und Warenausgangsbücher

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben für die Dokumentation an.

Rechtsgrundlagen

Experteninformation

Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz