Rückverfolgbarkeit
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Unternehmerinnen/Unternehmer müssen innerhalb der jeweiligen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufe die Rückverfolgbarkeit der Produkte sicherstellen.
Diese Verpflichtung zur Dokumentation der Rückverfolgbarkeit umfasst:
- Lebensmittel
- Gebrauchsgegenstände
- Kosmetische Mittel
- Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen
- Sonstige verwandte Stoffe
Betroffene Unternehmen
Alle Unternehmerinnen/Unternehmer, die Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände oder kosmetische Mittel herstellen, einführen oder in Verkehr bringen.
Erforderliche Unterlagen
Wareneingangs- und Warenausgangsbücher
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben für die Dokumentation an.
Rechtsgrundlagen
- § 22 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002
- Verordnung (EG) Nr. 1935/2004
- § 7 Produktsicherheitsgesetz
Experteninformation
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz