Tierarzneimittel
Werden Arzneimittel an Tieren, die der Mensch zur Gewinnung von Lebensmitteln oder von anderen zur Anwendung an oder im Menschen dienenden Produkten vorsieht, angewendet, muss das Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) beachtet werden.
Das Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) gilt für die Einfuhr, das In-Verkehr-Bringen, die Anwendung, das Bereithalten zur Anwendung, das Lagern und den Besitz von Tierarzneimitteln (einschließlich Reinsubstanzen).
Die Anwendung von Tierarzneimitteln muss dokumentiert und über den Verkehr mit Tierarzneimitteln müssen genaue Aufzeichnungen geführt werden.
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