Förderarten

Für unterschiedliche Unternehmensphasen wie Betriebsgründung, Übernahme etc. gibt es verschiedene Arten von Fördermittel:

Investitionsförderungen – Barzuschüsse

Zuschussförderungen sind hauptsächlich für Innovations-, Forschungs-, Wachstums- und Kooperationsprojekte, Investitionen in umweltrelevante Maßnahmen sowie die Einstellung und Qualifizierung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern relevant. Die Höhe des Zuschusses steht in den Förderrichtlinien und ergibt sich aus einem Prozentsatz der Kosten.

Die Barzuschüsse müssen grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.

Die Projektkosten müssen oft zwischenfinanziert werden, weil viele Zuschussförderungen erst nach Fertigstellung des Projektes ausbezahlt werden. Bei einigen Zuschussförderungen besteht die Möglichkeit einer Akontozahlung abhängig vom Projektfortschritt.

Geförderte Kredite

Fremdkapital kann mit begünstigten Konditionen (niedriger Zinssatz, Kosten der Kreditabwicklung, unbürokratische Antragstellung etc.) genützt werden. Dieses Fremdkapital ist zu besichern und zurückzuzahlen.

Geförderte Kredite stehen z.B. für Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen, Innovationsprojekte, F&E - Projekte und Internationalisierungsmaßnahmen durch Bundes- und Landesförderstellen zur Verfügung. In bestimmten Fällen kann die Kreditaufnahme auch für laufende Kosten erfolgen.

Garantie und Haftung

Wenn die von der Förderwerberin/dem Förderwerber angebotene Besicherung für einen Bankkredit nicht ausreicht, können institutionelle Bürgen für die Ausfallshaftung gegenüber der finanzierenden Bank herangezogen werden.

Garantien und Haftungen vergeben sowohl die Republik Österreich und als auch Landesgesellschaften.

Durch die Rückhaftung ist es möglich, dem finanzierenden Institut eine erstklassige Sicherheit anzubieten. Das Risiko der Bank bei der Kreditgewährung wird verringert und die Kreditkonditionen werden besser.

Garantien und Haftungen gibt es sowohl für Investitionsprojekte als auch für den Betriebsmittelkauf oder die Unternehmenssicherung. Unterschiede bestehen in der Laufzeit, in der Haftungsquote und in den zu behaftenden Kreditvolumina.

Für Investitionskredite stehen Haftungen oder Garantien grundsätzlich bis zu 80 Prozent der Kreditsumme zur Verfügung. Die Kosten für die Übernahme einer Garantie oder Haftung richten sich nach dem eingegangenen Risiko.

Risikokapital und Beteiligungen

Unternehmen in der Gründungsphase, die aufgrund nicht ausreichender Finanzierung risikoreiche Innovationsprojekte nicht umsetzen könnten, erhalten durch Beteiligungen von Bundes- oder Landesstellen Unterstützung. Auch für die Finanzierung von Expansionsschritten sind Beteiligungen verfügbar.

Es wird dadurch frisches Kapital eingebracht und Risikokapital angeboten. Es gibt sowohl offene als auch stille Beteiligungen, die Beteiligungskonditionen sind marktüblich.

Geförderte Beratungsleistungen

Durch geförderte Unternehmensberatungen wird spezifisches Wissen für unternehmerische Entscheidungen und Planungen weitergegeben. Beratungsthemen sind beispielsweise Businessplan, Strategie, Finanzplanung, Marketing, Umweltschutz, Innovationsmanagement usw. Die Kosten für diese Beratung werden zum Teil von den Förderstellen übernommen.

Nähere Informationen zur geförderten Unternehmensberatung finden sich im Kapitel "Gründungsbegleitende Initiativen" auf USP.gv.at.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Weiterführende Links

Förderungen ( WKO)

Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Bewerten Sie diese Seite und geben Sie uns Tipps, wie wir sie noch besser gestalten können.