Förderungen

Unternehmen, die optimal über Förderungsmöglichkeiten informiert sind, können dadurch viele Vorteile erlangen. Das Spektrum der möglichen Förderungen reicht von der Gründungsförderung über Unterstützung bei der Finanzierung von Wachstumsprojekten bis hin zu Begleitung bei Internationalisierung.

Förderungen können beispielsweise von folgenden Zielgruppen in Anspruch genommen werden:

  • Klein- und Mittelbetrieben (KMU)
  • Unternehmen in Gründung
  • Unternehmen mit technologie- und innovationsorientierter Ausrichtung
  • Produktionsbezogene Dienstleisterinnen/Dienstleister
  • Industriebetriebe
  • Unternehmen auf dem Weg zur Internationalisierung
  • Investorinnen/Investoren und Eigenkapitalsuchende

Das Transparenzportal ( BMFbietet einen umfassenden Überblick über die Förderlandschaft in Österreich.

Tipp

Förderungsanträge müssen unbedingt vor Projektbeginn bei der Förderungsstelle eingereicht werden.

Das WIFI-Unternehmerservice ( WKO), die Koordinationsstelle des bundesweiten Unternehmerservice-Netzwerkes (UNS) der Wirtschaftskammern Österreichs ( WKO), bietet österreichischen Unternehmerinnen/österreichischen Unternehmern Beratung, Unterstützung und Information.

Die austria wirtschaftsservice (aws)

Die aws bietet als österreichische Förderungs- und Finanzierungsbank Unterstützung für Unternehmen in allen Wachstumsphasen. Besondere Schwerpunkte setzt sie im Bereich der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), im Bereich Technologie & Innovation, Patent- und Lizenzmanagement, Eigenkapital sowie in regionalen Fördergebieten. Die aws bietet unter anderem folgende Leistungen an:

  • Kreditbürgschaften
  • Investitionsprämien
  • Garantien für Eigenkapital
  • Finanzierung von Hightech-Gründungen
  • zinsgünstige erp-Kredite für Wachstumsunternehmen
  • Haftungen für Internationalisierungsprojekte 
  • Serviceleistungen

Förderarten

Für unterschiedliche Unternehmensphasen wie Betriebsgründung, Übernahme etc. gibt es verschiedene Arten von Fördermittel.

Zuschussförderungen sind hauptsächlich für Innovations-, Forschungs-, Wachstums- und Kooperationsprojekte, Investitionen in umweltrelevante Maßnahmen sowie die Einstellung und Qualifizierung von Arbeitskräften relevant. Die Höhe des Zuschusses steht in den Förderrichtlinien und ergibt sich aus einem Prozentsatz der Kosten.

Barzuschüsse müssen grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.

Die Projektkosten müssen oft zwischenfinanziert werden, weil viele Zuschussförderungen erst nach Fertigstellung des Projektes ausbezahlt werden. Bei einigen Zuschussförderungen besteht die Möglichkeit einer Akontozahlung abhängig vom Projektfortschritt.

Fremdkapital (Kredit) kann mit begünstigten Konditionen (niedriger Zinssatz, Kosten der Kreditabwicklung, unbürokratische Antragstellung etc.) genützt werden. Dieses Fremdkapital ist zu besichern und zurückzuzahlen.

Geförderte Kredite stehen z.B. für Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen, Innovationsprojekte, F&E - Projekte und Internationalisierungsmaßnahmen durch Bundes- und Landesförderstellen zur Verfügung. In bestimmten Fällen kann die Kreditaufnahme auch für laufende Kosten erfolgen.

Wenn die von der Förderwerberin/dem Förderwerber angebotene Besicherung für einen Bankkredit nicht ausreicht, können institutionelle Bürgen für die Ausfallshaftung gegenüber der Bank herangezogen werden. Garantien und Haftungen vergeben sowohl die Republik Österreich und als auch Landesgesellschaften. Durch die Rückhaftung ist es möglich, dem finanzierenden Institut eine erstklassige Sicherheit anzubieten. Das Risiko der Bank bei der Kreditgewährung wird verringert und die Kreditkonditionen werden besser.

Garantien und Haftungen gibt es sowohl für Investitionsprojekte als auch für den Betriebsmittelkauf oder die Unternehmenssicherung. Unterschiede bestehen in der Laufzeit, in der Haftungsquote und in den zu behaftenden Kreditvolumina.

Für Investitionskredite stehen Haftungen oder Garantien grundsätzlich bis zu 80 Prozent der Kreditsumme zur Verfügung. Die Kosten für die Übernahme einer Garantie oder Haftung richten sich nach dem eingegangenen Risiko.

Unternehmen in der Gründungsphase, die aufgrund nicht ausreichender Finanzierung risikoreiche Innovationsprojekte nicht umsetzen könnten, erhalten durch Beteiligungen von Bundes- oder Landesstellen Unterstützung. Auch für die Finanzierung von Expansionsschritten sind Beteiligungen verfügbar.

Es wird dadurch frisches Kapital eingebracht und Risikokapital angeboten. Es gibt sowohl offene als auch stille Beteiligungen, die Beteiligungskonditionen sind marktüblich.

Durch geförderte Unternehmensberatungen und gründungsbegleitende Initiativen wird spezifisches Wissen für unternehmerische Entscheidungen und Planungen weitergegeben. Beratungsthemen sind beispielsweise Businessplan, Strategie, Finanzplanung, Marketing, Umweltschutz, Innovationsmanagement usw. Die Kosten für diese Beratung werden zum Teil von den Förderstellen übernommen.

Weiterführende Links

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
  • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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