Logistikförderung

Mit der Logistikförderung 2019 – 2023 unterstützt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Entwicklung und Umsetzung innovativer Logistikkonzepte.

Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr (Förderungsquote maximal 70 Prozent, Förderungshöhe bis maximal 100.000 Euro) und Umsetzungsprojekte mit einer Dauer von maximal drei Jahren (Förderungsquote maximal 60 Prozent, Förderungshöhe bis maximal 300.000 Euro). Für letztere ist eine vorhandene Marktreife oder eine vorangegangene erfolgreiche Erprobung ("Pilotierung") Voraussetzung, die einen konkreten Einsatz des Vorhabens ermöglicht.

Im Fokus der Förderung steht die (pilotartige) Umsetzung innovativer Logistikkonzepte für alle Verkehrsträger unter Beteiligung der Öffentlichen Hand. Diese Konzepte sollen die Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Güterverkehrs- und Logistiksektors steigern, die Standortattraktivität erhöhen sowie die soziale und ökologische Nachhaltigkeit sicherstellen.

Förderungswerber

Als Förderungswerberin/Förderungswerber kommen Unternehmen aus der Logistik- und Transportwirtschaft sowie von Handel und Industrie, Vereine, Forschungseinrichtungen, vom Bund verschiedene juristische Personen als Erhalterin/Erhalter von Fachhochschul-, Studienlehrgängen und Fachhochschulen, Europäische Gesellschaften (mit aktiver Beteiligung der öffentlichen Hand) in Betracht.

Rechtlich selbstständige Unternehmen von Ländern bzw. Gemeinden sind dann antragsberechtigt, wenn die Gebietskörperschaft mit weniger als 25 Prozent an diesem Unternehmen beteiligt ist.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Förderungsvoraussetzungen

  • Die Förderwerberin/der Förderungswerber muss sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Alle zu Gebote stehenden Finanzierungsmöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein. Ohne Förderung aus Bundesmitteln wäre die Realisierung des Projektes nicht, nicht im vorgesehenen Umfang oder nur zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt möglich.
  • Expertise aus Logistik und Transport
  • Letter of Intent von Gebietskörperschaft (bei Konzepten/Piloten mit organisatorischen Schwerpunkten)
  • Größe der Fördernehmerin/des Fördernehmers muss eine pilotartige Umsetzung rechtfertigen

Abwicklungsstelle für die Förderung

Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH)

Vor Einreichung ist ein Beratungsgespräch mit Vertreterinnen/Vertretern des BMK sowie der SCHIG mbH verpflichtend. Die Einreichung bei der SCHIG mbH ist jederzeit innerhalb der Laufzeit 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2023 möglich.

Die vollständigen Förderanträge sind elektronisch an die SCHIG mbH an logistik@schig.com zu übermitteln:

  • Antragsformular für das Förderansuchen (beinhaltet Leistungs-, Kosten, Zeit-, und Finanzierungsplan)
  • Kalkulationsblatt zu den Projektkosten
  • Unterstützungserklärung der betroffenen und involvierten Gebietskörperschaft, wenn es sich bei der/dem Einreichenden nicht um eine Gebietskörperschaft oder einen Zusammenschluss mehrerer handelt
  • Gegebenenfalls sonstige beurteilungsrelevante projektspezifische Unterlage

Für Großprojekte (Gesamtvolumen größer als eine Million Euro) wird eine mehrphasige Herangehensweise empfohlen.

Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach Ende der Projektlaufzeit, bei mehrjährigen Projekten kann eine jährliche Auszahlung nach Vorlage entsprechender Zwischenberichte erfolgen. Die Projektdauer ist im Bereich Durchführbarkeitsstudien auf ein Jahr und im Bereich Umsetzungsprojekte auf drei Jahre zu begrenzen.

Rechtsgrundlagen

Sonderrichtlinie Logistikförderung

Zum Formular

Formulare, Einreichunterlagen und Ausschreibungsleitfaden (→ SCHIG mbH)

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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