Einfacher Rechtsformwechsel
Einfache Rechtsformwechsel sind z.B. die formwechselnde Umwandlung einer AG/GmbH in eine GmbH/AG oder einer OG/KG in eine KG/OG.
Beispielsweise wird eine KG zu einer OG, wenn die einzige Kommanditistin/der einzige Kommanditist ausscheidet und es mindestens zwei Komplementärinnen/Komplementäre gibt. Eine OG wird zur KG, wenn eine Kommanditistin/ein Kommanditist eintritt. Bei solchen Vorgängen müssen die Angaben im Firmenbuch sowie der Rechtsformzusatz auf Geschäftspapieren, im Internetimpressum etc. aktualisiert werden.
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft