Muster

Aktuelle Informationen über Mustschutz, Designschutz, Musterschutzanmeldung etc.

Das Muster bzw. Design schützt das Aussehen, d.h. die für das Auge wahrnehmbaren Merkmale eines gewerblichen Erzeugnisses. Dazu gehören beispielsweise die Farbe, die Form, die Oberflächenstruktur und der Werkstoff. Sowohl dreidimensionale als auch zweidimensionale Gegenstände können als Muster (Design) geschützt werden, wie beispielsweise Kleidung, Spielzeug, Möbel, Stoffe, Logos oder grafische Symbole.

Ein Design schützt jedoch nicht die hinter dem Produkt stehende Idee bzw. Erfindung, das Erzeugungsverfahren oder Ähnliches. Auch die Funktion eines Gegenstandes ist nicht geschützt. Bauelemente, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung nicht sichtbar sind (z.B. Zündkerzen), können daher nicht als Design geschützt werden. Keinen Designschutz gibt es auch für Computerprogramme, wohl aber beispielsweise für Layouts von Websites.

Ein Designschutz stellt ein territorial und zeitlich begrenztes Ausschließungsrecht (Monopol, maximal 25 Jahre) dar und berechtigt Inhabende, Dritte davon auszuschließen, den Gegenstand der Erfindung betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder zu gebrauchen.

Weiterführende Informationen

Letzte Aktualisierung: 14. Juli 2022
Für den Inhalt verantwortlich:
  • USP-Redaktion
  • Österreichisches Patentamt