Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge

Mit dem AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz wurde ein Sonderhaftungsrecht für das Baugewerbe geschaffen. Mit diesen Haftungsbestimmungen soll dem Ausfall der Sozialversicherungsbeiträge durch Sozialbetrug entgegengewirkt werden.

Sofern kein Haftungsbefreiungsgrund vorliegt, haften auftraggebende Unternehmen bei der gänzlichen oder teilweisen Weitergabe von Aufträgen für Bauleistungen an auftragnehmende Unternehmen für all deren Beiträge und Umlagen bis zur Höhe von 20 Prozent des geleisteten Werklohnes.

Die Haftung gilt nur für Auftraggeberinnen/Auftraggeber, die als Unternehmerinnen/Unternehmer zu qualifizieren sind, nicht für Privatpersonen.

Die Auftraggeberinnenhaftung/Auftraggeberhaftung (AGH) besteht auch dann, wenn das auftragnehmende Unternehmen ein ausländisches Unternehmen ist und seine Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer den österreichischen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit unterliegen.

Die AGH gilt auch bei der Arbeitskräfteüberlassung. Das Überlassen von Arbeitskräften, die beim beschäftigenden Unternehmen im Rahmen einer Bauleistung eingesetzt werden, wird wie die Weitergabe der Erbringung von Bauleistungen behandelt. Das beschäftigende Unternehmen haftet für 20 Prozent des an das Arbeitskräfte überlassende Unternehmen für die im Rahmen einer Bauleistung tätig werdenden überlassenen Arbeitskräfte geleisteten Entgeltes, sofern das Arbeitskräfte überlassende Unternehmen zum Leistungszeitpunkt nicht in der HFU-Gesamtliste aufscheint. Es ist daher eine Aufnahme in die HFU-Gesamtliste für das Arbeitskräfte überlassende Unternehmen bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich.

Die HFU-Gesamtliste kann online auf den Seiten des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger eingesehen werden. Unternehmen, die der Auftrageberinnenhaftung unterliegen, können im WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) der Sozialversicherung ihr Auftragnehmerinnenkonto einsehen.

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Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz