Standortverlegung
Aktuelle Informationen über Standortverlegung, Übersiedlung eines Unternehmens, Zeit- und Kostenplanung, Wahl des Standorts, Auflagen und Genehmigungen etc.
Information für Einsteiger
Hinweis
Seit 2019 ist über das USP die elektronische Standortverlegung möglich.
Um auf veränderte Faktoren betreffend Absatzmarkt, Kosten etc. reagieren zu können, ist oftmals eine Verlegung des Unternehmensstandortes die effizienteste Lösung.
Bei der Übersiedlung eines Unternehmens an einen neuen Standort sind einige Punkte zu berücksichtigen, die man in die Zeit- und Kostenplanung miteinbeziehen sollte:
- Wahl des geeigneten Standorts und die damit verbundenen Änderungen und eventuelle Auflagen
- Eventuell Einholung neuer Genehmigungen am neuen Betriebsstandort, die ansonsten nur bei einer Unternehmensgründung Anwendung finden
- Beachtung besonderer rechtlicher Vorschriften bei der Ansiedelung von Betrieben, wie
- Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
- Baubewilligungen
- Betriebsanlagengenehmigung
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Berücksichtigung weiterer Bewilligungen, wie
- Baurecht
- Wasserrecht
- Abfallrecht
- Naturschutzrecht
- Forstrecht
- Eisenbahnrecht
- Bundesstraßengesetz
Tipp
Die Wirtschaftskammern der Bundesländer (→ WKO) und das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (→ BMAW) bieten entsprechende Beratungsleistungen an, um Sie bei einem Standortwechsel zu unterstützen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz