Elektronische Standortverlegung

Allgemeine Informationen

Mit der elektronischen Standortverlegung kann die Verlegung des Unternehmensstandortes einfach, schnell und kostenfrei online abgewickelt werden. Derzeit ist dieses Angebot nur für Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintragung verfügbar.

Voraussetzungen

  • Handy-Signatur für die Registrierung bzw. Anmeldung im USP
  • In einem ersten Schritt wird der elektronische Standortwechsel für Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintragung angeboten.

Ihre Vorteile

Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer müssen die Verlegung ihres Unternehmensstandortes nicht mehr selbst den verschiedenen Behörden melden, da es dafür eine zentrale Lösung im USP gibt. Es ist daher in der Regel nicht mehr erforderlich, die verschiedenen für die Abwicklung der Standortverlegung zuständigen Stellen zu kontaktieren bzw. aufzusuchen. Konkret kann die Meldung der neuen Standortadresse in einer ersten Ausbaustufe an die Gewerbebehörde, das zuständige Finanzamt sowie die zuständige Gemeinde über das USP elektronisch übermittelt werden. Die Wirtschaftskammer (WKO) und die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) werden dann von der Gewerbebehörde automatisch über die Standortverlegung informiert.

Hinweis

Ändert sich mit dem Standortwechsel Ihres Unternehmens auch Ihr privater Hauptwohnsitz, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Finanzen
  • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft