Notwendige Schritte im Zusammenhang mit Arbeitnehmern
Standortwechsel innerhalb eines Bundeslandes
Bei einem Standortwechsel innerhalb eines Bundeslandes ist eine Änderungsmeldung für die Arbeitnehmerinnen/die Arbeitnehmer bei der zuständigen Österreichischen Gesundheitskasse (→ ÖGK) durchzuführen.
Hinweis
Weitere Informationen zur Änderungsmeldung finden sich im Kapitel "Mitarbeiter".
Standortwechsel in ein anderes Bundesland
Bei einem Standortwechsel in ein anderes Bundesland müssen die Arbeitnehmerinnen/die Arbeitnehmer bei der bisher zuständigen Österreichischen Gesundheitskasse (→ ÖGK) abgemeldet und bei der Österreichischen Gesundheitskasse (→ ÖGK) des neuen Betriebsstandortes angemeldet werden.
Nähere Details zur An- und Abmeldung finden sich im Kapitel "Mitarbeiter".
Änderung der Arbeitsverträge
Die Arbeitsverträge der Arbeitnehmerinnen/der Arbeitnehmer müssen in Bezug auf die neue Standortadresse geändert werden. Diese Änderung ist der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen (spätestens einen Monat nach ihrem Wirksamwerden).
Ummeldung von Lehrverträgen
Wenn Sie einen Lehrling in Ihrem Unternehmen beschäftigen, muss der Lehrvertrag bei einem Standortwechsel entsprechend geändert und die Änderung der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO) schriftlich mitgeteilt werden.
Erfolgt der Standortwechsel auf Dauer in eine andere Gemeinde und kann dem Lehrling die Zurücklegung eines längeren Weges zur Ausbildungsstätte nicht zugemutet werden, hat der Lehrling das Recht, während der ersten zwei Monate nach der Verlegung den Lehrvertrag aufzulösen.
Hinweis
Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Lehrvertrag".
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft