Meldepflichtige – Respondentenentlastung

Statistik Austria betrachtet die Bürgerinnen/die Bürger und Unternehmen, von denen sie Daten bezieht, als Partnerinnen/Partner und bemüht sich, den Bestimmungen des Bundesstatistikgesetzes und dem Leitbild der Statistik Austria folgend, um Minimierung der Belastung, die den Respondentinnen/den Respondenten aus Erhebungen erwächst. Die Umsetzung von Entlastungsmaßnahmen und die enge Kooperation mit den Interessenvertretungen der Auskunftspflichtigen sind zentrale Anliegen mit höchster Priorität.

Maßnahmen zur Entlastung

  • Nutzung bestehender Datenquellen (Verwaltungsdaten, öffentliche Register): klarer Vorrang vor eigenen Erhebungen
  • Prinzip der Freiwilligkeit: angeordnete Befragungen nur, wenn freiwillige Auskunftserteilung nicht erwartet werden kann
  • Vorrang von Stichproben: Vollerhebung nur, wenn Stichprobenerhebungen nicht zweckmäßig sind
  • Reduzierung der Stichprobenumfänge durch Änderung von Erhebungsdesigns (z.B. Konzentrationsstichprobe) und Einsatz geeigneter Schätzverfahren, um nicht erhobene Daten durch Schätzungen zu ersetzen
  • Einsatz effizienter, benutzerfreundlicher, Internet-basierter Erhebungsinstrumente

Weiterführende Links

Respondentenentlastung (→ Statistik Austria)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria