Straßengüterverkehrserhebung

Allgemeine Informationen

Die Straßengüterverkehrsstatistik ist im Rahmen der Verkehrsstatistiken eine wichtige Säule, da durch sie Erkenntnisse über das Transportaufkommen und die Transportleistung im nationalen und grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr innerhalb bestimmter Beobachtungszeiträume gewonnen werden.

Die Datengrundlage bildet eine Stichprobenerhebung, die nach dem Nationalitätsprinzip erfolgt. Es werden daher ausschließlich in Österreich registrierte Lastkraftwagen ab 2 Tonnen Nutzlast sowie Sattelzugmaschinen erhoben. Im Rahmen der nationalen Erhebung werden die von österreichischen Güterkraftfahrzeugen im Ausland erbrachten Transporte ebenfalls erhoben. Damit können Aussagen über die Gesamtleistung österreichischer Unternehmen im Straßengüterverkehr getätigt werden.

Betroffene Unternehmen

Die Grundgesamtheit für die Stichprobenziehung umfasst jährlich rund 67.000 Fahrzeuge, aus der eine nach Unternehmensgröße (Nutzlastklasse), regionaler Zuordnung der Arbeitsstätten (Wien/Restösterreich), Gewichtsklasse des Fahrzeuges und Verkehrsart (Fuhrgewerbe/Werkverkehr) geschichtete Stichprobe von 26.000 Fahrzeugen gezogen wird. Für jedes Fahrzeug ist jeweils eine Berichtswoche im Quartal zu melden. Die Fahrzeuge werden dabei nicht den Unternehmen, sondern den Arbeitsstätten zugeordnet, da dort erfahrungsgemäß die notwendigen Informationen hinsichtlich der Fahrten und der beförderten Güter vorliegen. Insgesamt sind jährlich rund 8.000 Arbeitsstätten von 7.400 Unternehmen betroffen, die maximal vier Berichtswochen pro Jahr zu melden haben.

Voraussetzungen

Siehe betroffene Unternehmen

Fristen

Die Versendung erfolgt wöchentlich, wobei die Meldung bis spätestens zum Ende der Folgewoche der Berichtswoche an Statistik Austria zu übermitteln ist.

Zuständige Stelle

Bundesanstalt Statistik Österreich (Statistik Austria)

Verfahrensablauf

Alle meldepflichtigen Unternehmen werden zwei Wochen vorab für die jeweiligen Berichtswochen von Statistik Austria schriftlich aufgefordert, ihre statistische Meldung innerhalb eines festgelegten Termins zu erstatten. Um die Abgabe der statistischen Meldung so einfach wie möglich zu gestalten, stehen im Rahmen des elektronischen Meldesystems "eQuest-WEB" zwei benutzerfreundliche Meldemedien – Web-Fragebogen bzw. individualisiertes Excel-Formular – kostenlos zur Verfügung. Die Unternehmen erhalten von Statistik Austria alle erforderlichen Zugangscodes bzw. können diese auch anfordern.

Das Unternehmen hat in der Folgewoche der Berichtswoche die Meldung zu übermitteln. Drei Wochen nach Ablauf dieser Woche ergeht die erste Mahnung in Form eines Erinnerungsschreibens an das meldepflichtige Unternehmen. Langt die Meldung wiederum nicht ein, wird nach zwei Wochen die zweite Mahnung in Form eines eingeschriebenen Briefes versendet. Bleibt diese Mitteilung ebenfalls unbeantwortet, wird ca. sieben Wochen nach der zweiten Mahnung die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens (VStV) beantragt.

Erforderliche Unterlagen

Für die statistische Meldung stehen folgende Meldemedien kostenfrei zur Verfügung:

  • Online-Fragebogen "Straßengüterverkehrs-App"
  • Webfragebogen "eQuest-WEB"
  • individualisiertes Excel-Formular "eQuest-WEB"
  • Papierfragebogen

Der Webfragebogen "eQuest-WEB" bietet eine einfache und übersichtliche Bedienung und unterstützt die Auskunftspersonen mittels Informationspunkten und Hilfsfunktionen.

Für die Auskunftspersonen, die mehrere Quartale im Jahr zu melden haben und daher bereits über einige Routine bei der Beantwortung des Fragebogens verfügen, steht die zusätzliche Meldemöglichkeit des individualisierten Excel-Formulars "eQuest-WEB" zur Verfügung. Ein ähnlich dem Papierfragebogen aufgebautes Excel-Formular kann über den "eQuest-WEB" von den Auskunftspflichtigen heruntergeladen und dann lokal beim Unternehmen abgespeichert werden. Dies ermöglicht eine schnelle und vereinfachte Eingabe durch eine oder mehrere Personen.

Neben diesen Meldemedien steht seit Anfang 2020 auch der Internetfragebogen "Straßengüterverkehrs-App" zur Verfügung. Dieser kann entweder in Kombination mit einer Smartphone-App oder als originärer Internetfragebogen genutzt werden. Derzeit ist diese zusätzliche Meldemöglichkeit noch nicht in das USP integriert.

Tipp

Bei Problemen mit dem Webformular und dem Programm hilft der Statistik Austria-Helpdesk weiter. Alle vorgenommenen Meldungen sollten zumindest ein Jahr aufgehoben werden, um diese bei etwaigen Rückfragen durch Statistik Austria vorweisen zu können.

Kosten

Es fallen keine Gebühren oder Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

Bei allfälligen Fragen zur statistischen Meldung wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterinnen/die Sachbearbeiter der Statistik Austria:

Für technische Hilfestellungen bzw. Problemen mit dem elektronischen Fragebogen steht Ihnen zudem der "Helpdesk der Direktion Unternehmen" unter folgender Nummer von Montag bis Freitag zwischen 7:30 Uhr und 16 Uhr zur Verfügung:

  • Telefon: (1) 71128-8009

Weiterführende Links

Ergebnisse der Straßengüterverkehrserhebung ( Statistik Austria)

Rechtsgrundlagen

Experteninformation

Standarddokumentation "Statistik des Straßengüterverkehrs" ( Statistik Austria)

Zum Formular

Webfragebogen eQuest-WEB ( Statistik Austria)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria