Unternehmensvorsorge
Aktuelle Informationen über Unternehmensvorsorge, Errichtung einer Vorsorgevollmacht, Vertretung durch eine Vertrauensperson etc.
Information für Einsteiger
Ein sinnvoller Bestandteil jeder Unternehmensvorsorge ist das Instrument der Vorsorgevollmacht. Dabei handelt es sich um eine Vollmacht, die ihrem Inhalt nach dann wirksam werden soll, wenn die Unternehmerin/der Unternehmer die für die Arbeit in ihrem/seinem Unternehmen erforderliche Geschäftsfähigkeit oder Einsichts- und Urteilsfähigkeit verliert.
Hat eine Unternehmerin/ein Unternehmer beispielsweise einen Autounfall, der eine lange Beeinträchtigung nach sich zieht, muss im schlimmsten Fall eine Erwachsenenvertreterin/ein Erwachsenenvertreter bestellt werden. Diese/dieser vertritt die Unternehmerin/den Unternehmer so lange, wie diese/dieser keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen abgeben kann, das heißt, sich nicht selbst vertreten kann.
Mit einer Vorsorgevollmacht hätte sie/er – im Falle des Wirksamwerdens durch Eintritt des Vorsorgefalles – erreichen können, dass eine Vertrauensperson sie/ihn bei ihren/seinen Geschäften, sowohl geschäftlicher als auch privater Natur, vertreten kann.
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer