Zweigniederlassungen von inländischen Unternehmen im Ausland
Im Ausland errichtete Zweigniederlassungen eines inländischen Unternehmens sind nicht in das österreichische Firmenbuch einzutragen.
Rechtsgrundlagen
- § 3 Firmenbuchgesetz (FBG)
- § 12 Unternehmensgesetzbuch (UGB)
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz