Firmenbuch
Aktuelle Informationen über das Firmenbuch, Firmenbuchabfrage, verpflichtende Eintragungen, Bilanzveröffentlichung, verpflichtende Angaben auf Geschäftspapieren etc.
Information für Einsteiger
Das Firmenbuch beinhaltet Eintragungen nach unternehmensrechtlichen Vorschriften. Eine große Zahl an Firmenbucheingaben kann elektronisch von Unternehmerinnen/Unternehmern eingebracht werden.
Das Firmenbuch (früher Handelsregister) ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Firmenbuchgerichten (Landesgerichte (→ BMJ), in Wien das Handelsgericht Wien (→ BMJ), in Graz das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz (→ BMJ)) in einer Datenbank geführt wird. Es umfasst auch das früher gesondert geführte Genossenschaftsregister. Inhaber des Schutzrechts (gemäß Urheberrechtsgesetz) an der Datenbank ist der Bund.
Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind. Hierunter fallen z.B. Eintragungen über die Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen oder Funktionen. In das Firmenbuch kann jede/jeder Einsicht nehmen und auch Auszüge anfordern (Firmenbuchabfrage). Zum schnellen und einfachen Recherchieren im Firmenbuch steht weiters die Firmeninformation im Internet zur Verfügung.
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz