Karenz und Teilzeit

Karenz und Teilzeit tragen dazu bei, dass Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer ihre beruflichen und privaten Verpflichtungen besser miteinander vereinbaren können. Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber stellen sie in diesem Zeitraum von der Arbeit frei und bezahlen ihnen kein Gehalt. Stattdessen werden sie von anderen Stellen finanziert.

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Geburt und Kinderbetreuung

Frauen, die ein Kind bekommen, müssen in Mutterschutz (→ oesterreich.gv.at) gehen. In dieser Zeit gilt ein absolutes Arbeitsverbot, an das sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite halten müssen. Väter können den Papamonat beanspruchen.

Außerdem können Mütter und Väter Elternkarenz und Elternteilzeit nehmen. In dieser Zeit sind sie vor Entlassung und Kündigung geschützt. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann ihnen die Elternkarenz nicht verweigern. Auf Elternteilzeit haben nur Personen in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern Anspruch, die ununterbrochen drei Jahre lang für das Unternehmen gearbeitet haben. Auch beim Wiedereinstieg nach der Elternkarenz sind bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften einzuhalten. 

Krankheit und Tod in der Familie

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer können sich von der Arbeit freistellen lassen, um Zeit mit ihren sterbenden Angehörigen oder ihren schwersterkrankten Kindern zu verbringen. Dafür haben sie Anspruch auf Familienhospizteilzeit und Familienhospizkarenz.

Pflege von Angehörigen

Die Pflege von Angehörigen lässt sich oft schwer mit dem Beruf vereinbaren. Daher gibt es in Betrieben mit mehr als fünf Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit. In dieser Zeit kann die Pflegesituation neu organisiert werden. Wenn Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer keinen Anspruch (mehr) haben, kann ihnen das Unternehmen freiwillig Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit gewähren.

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Weiterbildung

Unternehmen können die Fähigkeiten ihrer Belegschaft durch Ausbildungsprogramme erweitern. Für Weiterbildungen können sie mit ihren Beschäftigten Bildungskarenz und Bildungsteilzeit vereinbaren.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion