Arbeit und Behinderung
Aktuelle Informationen über Arbeit und Behinderung, Förderungen, Beschäftigungspflicht, Ausgleichstaxe, Schutzbestimmungen etc.
Information für Einsteiger
Das Verbot einer Diskriminierung in der Arbeitswelt aufgrund einer Behinderung ist im Behindertengleichstellungsrecht , bestehend aus Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), geregelt.
Ziel des Behindertengleichstellungsrechts ist die Beseitigung bzw. Verhinderung von Diskriminierungen in wichtigen Lebensbereichen, um so Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Da auch Güter und Dienstleistungen barrierefrei angeboten werden müssen, sind davon auch Unternehmerinnen/Unternehmer betroffen.
Das NEBA Betriebsservice des Sozialministeriumservice ist ein maßgeschneidertes Beratungs- und Serviceangebot, das abgestimmt auf die Anforderungen und Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens, gezielt über die Möglichkeiten der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und den Nutzen, den das Unternehmen daraus erzielen kann, informiert.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz