Arbeitsassistenz und technische Assistenz

Arbeitsassistenz

Durch dieses Unterstützungsangebot des Sozialministeriumservices werden Menschen mit Behinderungen umfassend beraten und begleitet. Sie sollen Arbeitsplätze leichter finden und (gefährdete) Arbeitsplätze sichern können.

Durch intensive persönliche Vorbereitung soll möglichst allen gleichermaßen eine Chance auf berufliche Teilhabe innerhalb eines regulären Arbeitsverhältnisses ermöglicht werden können.

Die Leistungen reichen von einer gemeinsam vorgenommenen Situationsanalyse und Einschätzung zu den individuellen beruflichen Möglichkeiten über die Begleitung der Arbeitssuche bis hin zur Unterstützung in der Anfangsphase des Dienstverhältnisses.

Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen einstellen wollen, erhalten durch die Arbeitsassistenz und durch das NEBA-Betriebsservice ( SMS) Unterstützung bei Fragen zu gesetzlichen Rahmenbedingungen und Hilfestellung bei Problemen im Betrieb. Droht der Arbeitsplatzverlust, bietet die Arbeitsassistenz eine Krisenintervention an.

Die Arbeitsassistenz steht sowohl Arbeitnehmenden als auch Arbeitgebenden zur Verfügung.

Bei Problemen am Arbeitsplatz ist unter anderem die zuständige Stelle des
Sozialministeriumservices ( SMS) oder die zuständige Arbeiterkammer ( AK) Ansprechpartnerin.

Technische Assistenz

Technische Assistenz steht blinden, hochgradig sehbehinderten sowie gehörlosen und schwerhörigen Menschen zur Verfügung,

  • deren Seh- bzw. Hörbehinderung mindestens 50 Prozent beträgt und
  • die am Arbeitsmarkt vermittelbar sind oder in einem Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnis stehen.

Folgende Bereiche werden abgedeckt:

  • Ausstattung des Arbeitsplatzes
  • Suche nach geeigneten technischen Lösungen für den Arbeitsplatz
  • Beantragung und Finanzierung von Hilfsmitteln
  • Fort- und Weiterbildung

Technische Assistenz steht auch Arbeitgebenden und der Kollegenschaft zu.
Für Betriebe werden folgende Dienste angeboten:

  • Information für Arbeitgebende über die Einsetzbarkeit diverser Hilfsmittel
  • Diskussion über Möglichkeiten einer Arbeitsplatzausstattung
  • Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Hilfsmittelfirmen
  • Beratung über Fördermittel
  • Unterstützung bei Behördenangelegenheiten und Beantragungen

Arbeitsassistenz und technische Assistenz wird von Trägerorganisationen im Auftrag des Sozialministeriumservices angeboten. Die Angebote sind freiwillig und unentgeltlich. Für bestimmte Behindertengruppen gibt es spezielle Unterstützungen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlage

Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)

Letzte Aktualisierung: 24. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz