Arbeitsassistenz/Technische Assistenz

Arbeitsassistenz

Arbeitsassistenz ist ein Unterstützungsangebot des Sozialministeriumservice mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen

  • beim Erlangen von Arbeitsplätzen und
  • bei der Sicherung von gefährdeten Arbeitsplätzen

umfassend zu beraten und zu begleiten.

Menschen mit Behinderungen werden durch intensive persönliche Vorbereitung, Beratung und Begleitung bessere Chancen auf Berufliche Teilhabe in ein reguläres Arbeitsverhältnis ermöglicht.

Die Arbeitsassistentinnen/Arbeitsassistenten bieten Menschen mit Behinderungen Berufsvorbereitung und Unterstützung bei der Erlangung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Die Leistungen reichen von einer gemeinsam vorgenommenen Situationsanalyse und Einschätzungen zu den individuellen beruflichen Möglichkeiten über die Begleitung der Arbeitssuche bis hin zu einer Unterstützung in der Anfangsphase des Dienstverhältnisses.

Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen einstellen wollen, erhalten durch die Arbeitsassistenz und durch das NEBA Betriebsservice Unterstützung bei Fragen zu gesetzlichen Rahmenbedingungen, und Hilfestellung bei Problemen im Betrieb.

Droht ein Arbeitsplatzverlust, bietet die Arbeitsassistenz ebenfalls ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot in Form einer Krisenintervention zur Sicherung eines gefährdeten Arbeitsplatzes an.

Die Arbeitsassistenz steht sowohl Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern als auch Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern zur Verfügung.

Bei Problemen am Arbeitsplatz können Sie sich selbstverständlich auch an die zuständige Arbeiterkammer ( AK) oder an das zuständige Sozialministeriumservice ( SMS) wenden.

Technische Assistenz

Technische Assistenz steht blinden, hochgradig sehbehinderten sowie gehörlosen und schwerhörigen Menschen zur Verfügung,

  • deren Seh- bzw. Hörbehinderung mindestens 50 Prozent beträgt und
  • die am Arbeitsmarkt vermittelbar sind oder in einem Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnis stehen.

Den betroffenen Menschen wird in folgenden Bereichen geholfen:

  • Ausstattung des Arbeitsplatzes
  • Suche nach geeigneten technischen Lösungen für den Arbeitsplatz
  • Beantragung und Finanzierung von Hilfsmitteln
  • Fort- und Weiterbildung

Technische Assistenz steht jedoch nicht nur den betroffenen Personen zu, auch Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Kolleginnen/Kollegen können davon profitieren.

Für Betriebe werden folgende Dienste angeboten:

  • Information für Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber über die Einsetzbarkeit diverser Hilfsmittel
  • Diskussion über Möglichkeiten einer Arbeitsplatzausstattung
  • Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Hilfsmittelfirmen
  • Beratung über Fördermittel
  • Unterstützung bei Behördenangelegenheiten und Antragstellungen

Arbeitsassistenz und Technische Assistenz

"Arbeitsassistenz" und "Technische Assistenz" als Unterstützung bei der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird von Trägerorganisationen im Auftrag des Sozialministeriumservice angeboten.

Die Angebote sind freiwillig und unentgeltlich (die Leistungen werden vom Sozialministeriumservice gefördert).

Für bestimmte Behindertengruppen gibt es spezielle Unterstützungen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)

Letzte Aktualisierung: 24. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz