Behindertengerechter Arbeitsplatz
Ob ein Arbeitsplatz als "behindertengerecht" (barrierefrei) betrachtet werden kann, ist eine Frage der Ergonomie, also der Arbeitsplatzgestaltung.
Die Arbeitsinspektion kontrolliert in ihrem gesetzlichen Auftrag, ob von Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern ergonomische Anforderungen an Arbeitsplätze und an die Barrierefreiheit, wenn Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit Behinderungen beschäftigt werden, eingehalten werden.
Finanzielle Förderungen in Form von Barrierefreien Arbeitsplatzadaptierungen für Menschen mit Behinderungen und für Unternehmen werden in folgenden Bereichen angeboten:
- Schaffung neuer barrierefreier ("behindertengerechter") Arbeits- oder Ausbildungsplätze
- Adaptierung von bestehenden Räumen (z.B. Sanitäranlagen)
- Umbau von Zusatzausstattungen zu Maschinen (z.B. Computer) und Einrichtungen (z.B. Büroräume)
- Technische Arbeitshilfen (z.B. mobile Lesegeräte für Sehbehinderte):
- Anschaffung und Instandsetzung der Arbeitshilfen und
- Ausbildung zum Gebrauch der Arbeitshilfen
Zuständige Behörde ist das Sozialministeriumservice.
Achtung
Beantragen Sie die finanzielle Unterstützung vor dem Kauf und fügen Sie (idealerweise) mehrere Kostenvoranschläge als Anlage hinzu. Beachten Sie, dass Standards von Barrierefreiheit in diversen ÖNORMEN geregelt sind.
Rechtsgrundlagen
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz