Förderungen für Unternehmer mit Behinderungen
Die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen sowie das Sozialministeriumservice bieten spezielle Beratungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, die ein Unternehmen gründen möchten, an. Ebenso bietet das AMS Unterstützungen an.
Für selbstständige Menschen mit Behinderungen gibt es neben den bestehenden Unternehmensförderungen der Wirtschaftskammern und des AMS auch spezielle Fördermöglichkeiten durch das Sozialministeriumservice.
Eine Startförderung für Selbstständige mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 vH kann vom Sozialministeriumservice gewährt werden, wenn:
- die wirtschaftliche Lage der Antragstellerin/des Antragstellers durch die Unternehmensgründung verbessert wird
- der Lebensunterhalt der Antragstellerin/des Antragstellers bzw. der Angehörigen durch die Unternehmenstätigkeit nachhaltig gesichert wird
- die notwendigen persönlichen, rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für die angestrebte Tätigkeit vorliegen
- eine Stellungnahme einer Gründungsberatung bzw. eine Anhörung der beruflichen Interessensvertretung vorliegt
Der Antrag muss vor der geplanten Gründung des Unternehmens eingebracht werden.
Maximal 50 Prozent der Ausgaben in der Gründungsphase können gefördert werden, die Obergrenze der Förderungen liegt derzeit in Höhe der 100-fachen Ausgleichstaxe.
Hinweis
Zur sozialen Absicherung von selbständigen Unternehmerinnen/Unternehmern mit Behinderungen - durch einen im laufenden Betrieb entstehenden behinderungsbedingten Mehraufwand, gibt es einen Überbrückungszuschuss für Selbständige durch das Sozialministeriumservice.
Voraussetzungen für einen Überbrückungszuschuss:
- Einzelunternehmerin/Einzelunternehmer
- Unternehmen mit maximal fünf Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern
- Menschen mit einem Grad der Behinderungen von mindestens 50 vH
- Ein maßgeblicher behinderungsbedingter Mehraufwand muss glaubhaft gemacht werden
Die Förderung kann in der Höhe der einfachen Ausgleichstaxe pro Monat für ein halbes Jahr gewährt werden. Die Förderung kann bei Bedarf nochmals gewährt werden, sofern der Sachverhalt gleichbleibt.
Die Anträge müssen elektronisch eingebracht werden. Die entsprechenden Formulare (→ SMS) finden sich auf den Seiten des Sozialministeriumservice.
Hinweis
Bei der Vergabe der Betriebsgenehmigungen für Tabakfachgeschäfte werden begünstigte behinderte Personen bevorzugt.
Nähere Informationen zum Thema Unternehmensgründung finden sich auf startup.usp.gv.at.
Weiterführende Links
- Fördermöglichkeiten durch das Sozialministeriumservice (→ SMS)
- Landesstellen des Sozialministeriumservice (→ SMS)
- Kontakt und Beratung (→ SVS)
- Selbstständig mit Behinderung (→ INTEGRATIO)
- Gründungsberatung für Menschen mit Behinderung (→ Wien Work)
- Trafikvergabe – Gesetzliches Vorzugsrecht (→ Österreichische Monopolverwaltung GmbH)
Rechtsgrundlagen
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz