Geschützte Arbeit
Der Begriff "Geschützte Arbeit" bezeichnet in der Begrifflichkeit mancher Landesgesetze im Zusammenhang mit "Hilfe zur geschützten Arbeit" einen geförderten Arbeitsplatz auf dem freien Arbeitsmarkt.
Hinweis
Im Gegensatz dazu sind Einrichtungen wie Integrative Betriebe spezielle Betriebe, die zum Zweck der Beschäftigung und Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen geschaffen wurden.
Nicht zu verwechseln ist "Geschützte Arbeit" auch mit dem erhöhten Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte.
Ausführliche Informationen zum Thema "Förderungen für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer" finden sich auf USP.gv.at.
Zuständige Behörde
- Landesstellen des Sozialministeriumservice (früher: Bundessozialamt) (→ BMSGPK)
- Arbeitsmarktservice (→ AMS)
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