Einstellen von Personal und Arten der Beschäftigung

Wer Personal einstellen möchte, muss im Stadium der Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses, währenddessen und bei seiner Beendigung vieles beachten. Manches gilt grundsätzlich für alle Arbeitsverhältnisse, wie das Gleichbehandlungsprinzip:

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, eine Person zu beschäftigen. Aus der jeweiligen Beschäftigungsart ergeben sich rechtliche Verpflichtungen, etwa betreffend Sozialversicherung, Krankenstand, Urlaub oder Kündigung.

Welche Überschrift über einem Arbeitsvertrag oder Dienstvertrag steht, ist an sich nicht ausschlaggebend – entscheidend ist vielmehr, wie das Arbeitsverhältnis gestaltet ist und in der Praxis gehandhabt wird. Es ist wichtig, wer und in welchem Rahmen beschäftigt wird:

  • Mit der ELDA-App ( DV) können Mindestangabenanmeldungen schnell und unkompliziert durchgeführt werden. Stammdaten für Dienstgeberinnen/Dienstgeber und Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer können angelegt werden und es erfolgt eine automatische Meldebestätigung per E-Mail. Die ELDA-App für Android und Apple finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Anbieters.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion