Ferialangestellte/Ferialarbeiter
Allgemeines
Werden Schülerinnen/Schüler sowie Studierende in der Ferienzeit wie herkömmliche Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt, unterliegen sie als Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer der Pflichtversicherung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG).
Die Dienstnehmerstellung kommt insbesondere dadurch zum Ausdruck, dass die Schülerin/der Schüler oder die/der Studierende zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet ist, Weisungen bezüglich Arbeitszeit, Arbeitsort und ihr/sein arbeitsbezogenes Verhalten erhält, einer diesbezüglichen Kontrolle unterliegt sowie organisatorisch in den Betrieb eingegliedert ist.
- Für derart Beschäftigte gelten die jeweiligen lohngestaltenden (kollektivvertraglichen) Vorschriften.
- Die Sozialversicherungsbeiträge sind zumindest vom gebührenden Entgelt (auch von Sonderzahlungen) zu entrichten.
- Die Beitragsabrechnung erfolgt in der Beschäftigtengruppe Arbeiterin/Arbeiter bzw. Angestellte/Angestellter. Liegt der Arbeitsverdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze (2022: 485,85 Euro), ist die Beschäftigtengruppe geringfügiger Arbeiterinnen/geringfügiger Arbeiter bzw. geringfügiger Angestellter anzuwenden.
- Wenn die Beschäftigung länger als einen Monat dauert, sind von der Dienstgeberin/vom Dienstgeber Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge (BV-Beiträge) zu entrichten.
An-/Abmeldung
Jede beschäftigte Person (Voll- und Teilversicherte) ist durch die Dienstgeberin/den Dienstgeber vor Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger anzumelden. Wurde eine Vor-Ort-Anmeldung erstattet, ist eine elektronische Anmeldung binnen sieben Tagen ab dem Beginn der Pflichtversicherung nachzuholen.
Die Abmeldung ist binnen sieben Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung zu erstatten.
Weiterführende Links
- Ferialarbeiterinnen und Ferialarbeiterinnen, Ferialangestellte(→ ÖGK)
- Arbeit von Kindern und Jugendlichen (→ Arbeitsinspektion)
- Broschüre "Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen" (→ Arbeitsinspektion)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft