Betriebsvereinbarungen
Aktuelle Informationen über Betriebsvereinbarungen, Abschluss, Inhalt, Kündigung, Arbeitgeberpflichten etc.
Information für Einsteiger
Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen, die zwischen der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat abgeschlossen werden.
Betriebsvereinbarungen sind daher nur möglich, wenn ein Betriebsrat eingerichtet ist. Der Abschluss von Vereinbarungen, die für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer verbindlich sein sollen, ist anders nicht möglich.
Sowohl der Betriebsrat als auch die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Abschluss einer Betriebsvereinbarung vorschlagen.
In einigen Fällen kann die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber oder der Betriebsrat eine Schlichtungsstelle anrufen, wenn keine Einigung zu Stande kommt. Die Schlichtungsstelle kann bindend entscheiden.
Betriebsvereinbarungen treten am Tag nach der Unterzeichnung in Kraft. Soll die Betriebsvereinbarung erst später wirksam werden, muss dies ausdrücklich vereinbart werden.
Wird ein Unternehmen in mehrere Betriebe aufgeteilt, gelten Betriebsvereinbarungen in allen Betrieben weiter.
Achtung
Wenn ein Betrieb übernommen wird, gelten die Betriebsvereinbarungen weiter, die die Vorgängerinnen/die Vorgänger abgeschlossen haben.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft